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Bildungsförderung (BFB) der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Voraussetzungen

Voraussetzung für die gewerkschaftliche Bildungsförderung ist die aufrechte Mitgliedschaft und die Beitragswahrheit. Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50%, nach 6 Monaten zu 100% gewährt. Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft liegen. Die Förderung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt. Eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss möglich.


Was wird gefördert?

  • Grundausbildungen bzw. Dienstprüfungskurse.
  • Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Eintägige Bildungsveranstaltungen (mindestens 2), können pro Jahr mit einmalig € 50 gefördert werden.
  • Bei Ausbildungen in modularer oder geblockter Form, wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.
  • Bei ECTS bemessenen Ausbildungen werden immer die Credits herangezogen, unabhängig von der dafür aufgewendeten Zeit. Bei erfolgreichem Abschluss erhält man pro Regelstudienjahr (=60 ECTS) einen Förderbetrag von 90 Euro
Nach Dauer bemessene Kurse werden wie folgt gefördert:
  • EUR 50,-- für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von zwei Tagen bis zu zwei Wochen,
  • EUR 70-- für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen bis zu sechs Monaten,
  • EUR 90-- für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten bis ein Jahr,
  • Darüber hinaus pro Jahr 90€ (max. 4 Jahre)

Maximale Förderbeträge

  • Bei Ausbildungen, die nach Tagen bemessen werden: EUR 120,-- im Kalenderjahr
  • Bei Ausbildungen, in denen mit ECTS gerechnet wird: EUR 90,-- für jedes Jahr in der Regelstudienzeit.
  • Lehrabschluss, Abschlüsse an Krankenpflegeschulen: EUR 75,-- EUR für jedes Ausbildungsjahr
  • Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung, ExternistInnenreifeprüfung: EUR 180,-- einmalig
  • Für pensionierte GÖD Mitglieder ist eine Bildungsförderung von EUR 50,-- im Jahr möglich.

 


Vorgehensweise und wichtige Termine

Eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss möglich. Bitte verwenden Sie beim Ansuchen um Bildungsförderung das entsprechende Formblatt. Sie können dieses beim Bildungsreferat des GÖD anfordern oder auf dieser Seite downloaden.

 

 


Kontakt

GÖD - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7
1010 Wien
Tel.: 01/ 53454 368 oder 369
Fax: 01/53451 207
E-Mail: goed.bildung@goed.at

 


Zuletzt bestätigt

Die Informationen wurden am 15.12.2022 vom Fördergeber überprüft.

Alle Angaben ohne Gewähr
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