Förderung für Ausbildungsbetriebe: Förderung von Auslandspraktikum von Lehrlingen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Alle Lehrbetriebe, die einen oder mehrere Lehrlinge (aufrechter Lehrvertrag) einen Auslandsaufenthalt (Praktikum sowie ein auf das Praktikum vorbereitender Sprachkurs) absolvieren lassen. Eine Förderung kann nur für diejenigen Lehrlinge erfolgen, deren Lehrberechtigte § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG und den in der RL genannten Voraussetzungen entsprechen. Ausgenommen davon sind die Gebietskörperschaften und politische Parteien. Nicht gefördert werden selbstständige Ausbildungseinrichtungen gem. §§ 29, 30, 30 b, 8 c BAG, Träger gem. JASG, § 15 a LFBAG udgl. 
  • Alle Lehrlinge von förderbaren Lehrberechtigten sowie 
  • Lehrlinge von Gebietskörperschaften sofern der absolvierte Auslandsaufenthalt über eine geeignete Einrichtung organisiert wurde.

Hinweis: Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.


Was wird gefördert?

Diese Förderung unterstützt Lehrbetriebe, die ihren Lehrlingen einen Sprachkurs sowie ein damit zusammenhängendes berufsbezogenes Auslandspraktikum ermöglichen und die Lehrlinge selbst.

Sie bekommen das Bruttolehrlingseinkommen für jenen Zeitraum ersetzt, in dem Ihr Lehrling in einem Sprachkurs und/oder berufsbezogenen Auslandspraktikum tätig (und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend) ist. Ein Sprachkurs wird nur gefördert, wenn er mit einem (zumindest schon geplanten) Auslandspraktikum in Zusammenhang steht. Wird das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt.


Wie hoch ist die Förderung?

Sie bekommen:
  • die für die Dauer des Kurses notwendigen Aufenthaltskosten des Lehrlings am Ort des Sprachkurses im Ausland und/oder
  • die Kosten des Sprachkurses und/oder
  • die Kosten der jeweils einmaligen An- und Abreise zwischen Wohn- oder Beschäftigungsort des Lehrlings und dem Ort des Sprachkurses im Ausland.
  • Die Höhe der Förderung ist mit dem im Programm Erasmus+ festgelegten maximalen Förderbeträgen gedeckelt. 
  • Schließlich erhält der Lehrling eine Prämie von 15 Euro pro Aufenthaltstag im Ausland.

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Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 8.2.2024 mit der Webseite der WKO abgeglichen.

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