Erfolgsprämie der Wirtschaftskammer Niederösterreich für Absolvent*innen der Berufsreifeprüfung

Für wen ist die Förderung gedacht?

TeilnehmerInnen, die alle Teilprüfungen für die Berufsreifeprüfung im WIFI NÖ besucht und absolviert haben.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Niederösterreich
  • Besuch aller möglichen Vorbereitungslehrgänge im WIFI NÖ
  • Ablegung aller Teilprüfungen
  • Gefördert werden nur Antragsteller/innen denen durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung Kosten (Kurs-, Prüfungsgebühren) entstanden sind

 


Was wird gefördert?

Kurskosten und Prüfungsgebühren für Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung der Wirtschaftskammer NÖ.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt maximal € 400,--. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreicher Absolvierung der Berufsreifeprüfung.

Auf Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Anträge sind innerhalb von 3 Monaten bis spätestens 31.12. des Jahres, in dem die letzte Teilprüfung absolviert wurde, einzureichen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Berufsreifeprüfungszeugnis
  • Nachweis über Wohnsitz in NÖ – Kopie Meldezettel
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kursbesuchsbestätigungen

Einreichstelle:

Wirtschaftskammer NÖ
Abteilung Bildung
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten
Tel.Nr.: 02742/851-17 501
(Abgabe im WIFI St. Pölten und in den WIFI-Zweigstellen möglich)


Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen, die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie unter: https://www.wko.at/noe/lehre/20160920-foerderantrag-wknoe.pdf

 

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Wirtschaftskammer NÖ
Abteilung Bildung
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten
Tel.Nr.: 02742/851-17 501

Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 03.10.2024. Redaktionelle Linkaktualisierung 22.07.2024.

Alle Angaben ohne Gewähr