Kärnten: Bildungsgutschein der AK
Für wen ist die Förderung gedacht?
Anspruch auf den 150 Euro AK-Bildungsgutschein haben Lehrlinge und Arbeitnehmer:innen die 1973 oder früher geboren wurden.
Voraussetzungen
- Mitglied der Arbeiterkammer Kärnten
Was wird gefördert?
Der Bildungsgutschein 2024 gilt für alle in den Kursprogrammen des Berufsförderungsinstitutes (bfi) und der Volkshochschule (VHS) mit dem 100-Euro-Symbol gekennzeichneten Kurse.
Der Gutschein gilt außerdem z.B. für Vorbereitungskurse für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung sowie Bildungsangebote zur Allgemeinbildung und zur demokratischen Grundbildung. Auch für das Nachholen von Schulabschlüssen wie der Berufsreifeprüfung, die Absolvierung der Zusatzprüfung für den Besuch einer Fachhochschule oder für Grundbildungskurse kann der Bildungsgutschein eingelöst werden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Arbeitnehmer:innen: 100 Euro
- Lehrlinge und Arbeitnehmer:innen, die 1973 oder früher geboren wurden: 150 Euro
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der AK-Bildungsgutschein gilt bis 31.12.2024 und ist nicht übertragbar.
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