Kärnten: Bildungsgutschein der AK
Für wen ist die Förderung gedacht?
Anspruch auf den 150 Euro AK-Bildungsgutschein haben Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen die 1972 oder früher geboren wurden.
Voraussetzungen
- Mitglied der Arbeiterkammer Kärnten
Was wird gefördert?
Der Bildungsgutschein 2023 gilt für alle in den Kursprogrammen des Berufsförderungsinstitutes (bfi) und der Volkshochschule (VHS) mit dem 100-Euro-Symbol gekennzeichneten Kurse.
Der Gutschein gilt außerdem z.B. für Vorbereitungskurse für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung sowie Bildungsangebote zur Allgemeinbildung und zur demokratischen Grundbildung. Auch für das Nachholen von Schulabschlüssen wie der Berufsreifeprüfung, die Absolvierung der Zusatzprüfung für den Besuch einer Fachhochschule oder für Grundbildungskurse kann der Bildungsgutschein eingelöst werden.
Die Kursprogramme der VHS und des bfi können Sie bestellen oder downloaden.
Siehe dazu:
Wie hoch ist die Förderung?
- Arbeitnehmer*innen: 100 Euro
- Lehrlinge und Arbeitnehmer*innen, die 1972 oder früher geboren wurden: 150 Euro
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der AK-Bildungsgutschein gilt bis 31.12.2023 und ist nicht übertragbar.
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Zuletzt bestätigt
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