Kärnten: Bildungsgutschein der AK

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mitglieder der Arbeiterkammer Kärnten. Auch geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer:innen in Karenz, Präsenz- und Zivildiener, Lehrlinge sowie Arbeitslose erhalten den Bildungsgutschein im Wert von 100 Euro.

Anspruch auf den 150 Euro AK-Bildungsgutschein haben Lehrlinge und Arbeitnehmer:innen die 1973 oder früher geboren wurden.


Voraussetzungen

  • Mitglied der Arbeiterkammer Kärnten

Was wird gefördert?

Der Bildungsgutschein 2024 gilt für alle in den Kursprogrammen des Berufsförderungsinstitutes (bfi) und der Volkshochschule (VHS) mit dem 100-Euro-Symbol gekennzeichneten Kurse.

Der Gutschein gilt außerdem z.B. für Vorbereitungskurse für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung sowie Bildungsangebote zur Allgemeinbildung und zur demokratischen Grundbildung. Auch für das Nachholen von Schulabschlüssen wie der Berufsreifeprüfung, die Absolvierung der Zusatzprüfung für den Besuch einer Fachhochschule oder für Grundbildungskurse kann der Bildungsgutschein eingelöst werden.

 

 


Wie hoch ist die Förderung?

  • Arbeitnehmer:innen: 100 Euro
  • Lehrlinge und Arbeitnehmer:innen, die 1973 oder früher geboren wurden: 150 Euro


 


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Bildungsgutschein kann auf https://www.ak-akademie.at/bildungsgutschein digital aktiviert und eingelöst werden.

Der AK-Bildungsgutschein gilt bis 31.12.2024 und ist nicht übertragbar.


Kontakt

Arbeiterkammer Kärnten
Bahnhofplatz 3
9020 Klagenfurt
Tel. 050 477 2302
E-Mail: bildung@akktn.at

 


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt 10/2024 mit der Webseite des Fördergebers abgeglichen.

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