AK Schulbeihilfe – Steiermark
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Als Einkommmensgrenze gilt die Einkommensgrenze der SchülerInnenbeihilfe des Bundes.
https://www.schulbeihilfenrechner.at/schulbeihilfen.htm
Weitere Details zur Anspruchsberechtigung entnehmen Sie den Richtlinien auf der AK-Website.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Schulbesuch an öffentlichen Schulen oder privaten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht ab der 9. Schulstufe.
Es gelten für die 9. Schulstufe und ab der 10. Schulstufe unterschiedliche Regelungen. Die Details dazu und eine genauere Auflistung der Schultypen finden Sie in den Richtlinien auf der AK-Website (siehe Link ganz unten).
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Anträge für das Schuljahr 2025/26 können ab 15. Oktober 2025 angefordert bzw. eingereicht werden. Der Antrag muss ausnahmslos bis spätestens 31. März 2026 bei der AK einlangen.
Was Sie noch interessieren könnte
Falls kein Bescheid Vorhanden ist kann die Schulbeihilfe auch direkt beantragt werden. In diesem Fall sind weitere Unterlagen bei der Antragstellung notwendig.
Kontakt
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
E-Mail: bildungsbeihilfen@akstmk.at
Eveline Goigner: 05-7799-2355
Daniela Poglits: 05-7799-2351
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Schulbeihilfe.html
Zuletzt bestätigt
Letzte Überprüfung am 26.09.2025
Alle Angaben ohne Gewähr