AK Studienbeihilfe – Steiermark
Für wen ist die Förderung gedacht?
Die Arbeiterkammer unterstützt ArbeitnehmerInnen und deren Kinder mit geringerem Familieneinkommen.
Voraussetzungen
Die Richtlinien und die Antragsformulare für das Studienjahr 2024/2025 finden sie ab 15.10.2024 unter
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Studentenbeihilfe14_15.html
Was wird gefördert?
Studium
Wie hoch ist die Förderung?
Studienbeihilfe in der Höhe von 300€ pro Studienjahr.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Beihilfe kann ab 15. Oktober 2024 beantragt werden. Der Antrag muss ausnahmslos bis spätestens 31.03. 2025 bei der AK einlangen.
Was Sie noch interessieren könnte
Stellen Sie bitte zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular.
Falls keine Studienbeihilfe bezogen wird kann die AK-Studienbeihilfe auch direkt beantragt werden. In diesem Fall sind weitere Unterlagen bei der Antragstellung notwendig.
Falls keine Studienbeihilfe bezogen wird kann die AK-Studienbeihilfe auch direkt beantragt werden. In diesem Fall sind weitere Unterlagen bei der Antragstellung notwendig.
Kontakt
AK-Steiermark - Abteilung BJB - Bildung, Jugend und Betriebssport
Hans Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
E-Mail:bildungsbeihilfen@akstmk.at
Hans Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
E-Mail:bildungsbeihilfen@akstmk.at
Eveline Goigner: 05-7799-2355
Daniela Poglits: 05-7799-2351
http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Studentenbeihilfe14_15.html
Zuletzt bestätigt
Letzte Überprüfung am 11.10.2024
Alle Angaben ohne Gewähr