Stmk: AK Beihilfe zur Berufsreifeprüfung

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mitglieder der steirischen Arbeiterkammer, die die Berufsreifeprüfung positiv absolviert haben.

Voraussetzungen

  • Die AK fördert Mitglieder, die die Berufsreifeprüfung positiv absolviert haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeiterkammerzugehörig sind und entweder Arbeiterkammerumlage in der Steiermark entrichtet oder unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit oder dem Kinderbetreuungsgeldbezug ein arbeiterkammerzugehöriges Arbeitsverhältnis hatten oder geringfügig beschäftigt sind.
  • Das Mitglied muss alle vorgeschriebenen Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung positiv absolviert haben.
  • Das Mitglied darf bei der Antragstellung noch keinen Anspruch auf eine Alterspension haben.
  • Ausgenommen von der Gewährung dieser Beihilfe sind Lehrlinge in aufrechten Lehrverhältnissen und Teilnehmer/innen im Bundesmodell „Berufsmatura–Lehre mit Reifeprüfung" bzw. daran angelehnten Fördermodellen der Bundesländer (z.B. Lehre mit Matura) sowie ArbeitnehmerInnen, denen die Kosten von anderer Stelle (z.B. Arbeitgeber) ersetzt werden.

Was wird gefördert?

Berufsreifeprüfung


Wie hoch ist die Förderung?

einmalig 220 Euro

Vorgehensweise und wichtige Termine

Eine Antragstellung muss bis längstens sechs Monate nach Ausstellung des Gesamtprüfungszeugnisses bzw. des letzten Teilprüfungszeugnisses erfolgen. 
Der Antrag geht entweder persönlich in der Arbeiterkammer in Graz sowie in den Außenstellen der Arbeiterkammer Steiermark oder per Post unter dem Kennwort ?Beihilfe zur Berufsreifeprüfung? (siehe Adresse unten).

 


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Kontakt

Abteilung Bildung, Jugend & Betriebssport der AK Steiermark
Hans Resel-Gasse 8-14
8020 Graz

Die Gültigkeit dieser Richtlinie endet durch Inkrafttreten einer neuen Richtlinie.


Zuletzt bestätigt

Letzte Überprüfung am 14.9.2023

Alle Angaben ohne Gewähr