Tirol: AK - Beihilfe für Lehrlinge

Für wen ist die Förderung gedacht?

Die Förderung ist für AK Mitglieder und für Kinder von AK Mitgliedern, die sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden.

Die Beihilfe ist für Lehrlinge, die eine Lehre in Österreich oder eine gleichartige ausländische duale Ausbildung im EWR-Raum oder in der Schweiz machen sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmter AMS-Lehrgänge. Gefördert wird auch die Ausbildung zum/zur zahnärztlichen Assistent/in.


Voraussetzungen

Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung.

Zumindest ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigt sein oder als Mitglied in den letzten vier Jahren zwei Jahre AK Umlage in Tirol bezahlt haben. Die AK Bildungsbeihilfe für Lehrlinge erhalten auch Kinder von ehemaligen Mitgliedern.

Lehrlinge, die vor der Antragstellung mindestens zwei von vier Jahren AK Umlage bezahlt haben, können auch die AK Bildungsbeihilfe erhalten.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Beihilfe liegt einkommensgestaffelt zwischen EUR 385,-- und EUR 880,-- pro Ausbildungsjahr. Sofern eine positive Beihilfenbearbeitung erfolgt und eine ganzjährige kostenpflichtige auswärtige Unterbringung des Antragstellers gegeben ist, kann man einen Heimbonus in der Höhe von EUR 100,-- zusätzlich erhalten.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann zwischen 1. September bis 31. August des betreffenden Ausbildungsjahres bei der AK Tirol eingereicht werden.

 


Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Bildungspolitische Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800 22 55 22-1515
Fax: 0512 / 5340-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Web: www.ak-tirol.com

Information zur AK Beihilfe für Lehrlinge


Zuletzt bestätigt

Zuletzt geprüft am 12.11.2024; Aktualisiert aufgrund der Website der AK Tirol 5. Juni 2024

Alle Angaben ohne Gewähr