Tirol: AK - Beihilfe für Lehrlinge
Für wen ist die Förderung gedacht?
Die Beihilfe ist für Lehrlinge, die eine Lehre in Österreich oder eine gleichartige ausländische duale Ausbildung im EWR-Raum oder in der Schweiz machen sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmter AMS-Lehrgänge. Gefördert wird auch die Ausbildung zum/zur zahnärztlichen Assistent/in.
Voraussetzungen
Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung.
Zumindest ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigt sein oder als Mitglied in den letzten vier Jahren zwei Jahre AK Umlage in Tirol bezahlt haben. Die AK Bildungsbeihilfe für Lehrlinge erhalten auch Kinder von ehemaligen Mitgliedern.
Lehrlinge, die vor der Antragstellung mindestens zwei von vier Jahren AK Umlage bezahlt haben, können auch die AK Bildungsbeihilfe erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Kontakt
Bildungspolitische Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800 22 55 22-1515
Fax: 0512 / 5340-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Web: www.ak-tirol.com
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr