Tirol: AK - Bildungsbeihilfe für Lehrlinge
Für wen ist die Förderung gedacht?
Die näheren Bestimmungen finden sich in den Förderrichtlinien.
Voraussetzungen
Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung. Die Einkommensgrenze ist bitte aus der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.
Zumindest ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig beschäftigt sein oder als Mitglied in den letzten vier Jahren zwei Jahre AK Umlage in Tirol bezahlt haben. Die AK Bildungsbeihilfe für Lehrlinge erhalten auch Kinder von ehemaligen Mitgliedern.
Lehrlinge, die vor der Antragstellung mindestens zwei von vier Jahren AK Umlage bezahlt haben, können auch die AK Bildungsbeihilfe erhalten.
Sämtliche Details zum Antrag und Richtlinie finden Sie hier
Was wird gefördert?
Die Beihilfe ist für Lehrlinge, die eine Lehre in Österreich oder eine gleichartige ausländische duale Ausbildung im EWR-Raum oder in der Schweiz machen sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmter AMS-Lehrgänge. Gefördert wird auch die Ausbildung zum/zur zahnärztlichen Assistent/in.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Sämtliche Details zum Antrag und Richtlinie finden sie hier.
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Kontakt
Bildungspolitische Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800 22 55 22-1515
Fax: 0512 / 5340-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Web: www.ak-tirol.com
Antragsformular und Richtlinien zu den Einkommensgrenzen
https://tirol.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundantraege/Bildung/BeihilfeLehrlinge.html
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr