Bgld: AK-Bildungsgutschein
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Um den Bildungsgutschein in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zu Kursbeginn Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein.
Was wird gefördert?
Mit dem Bildungsgutschein der AK Burgenland (bis zu 150 Euro) werden ausgewählte Kurse des Berufsförderungsinstitutes Burgenland (BFI) sowie Kurse der Burgenländischen Volkshochschulen (VHS) gefördert.
BFI: Sprachkurse; EDV- Seminare und Einzelcoachings; Bildungsmaßnahmen für Gender und Diversity; Fortbildungen im Gesundheitsbereich (DGKP, PFA, PA, Heimhilfe, Fach-/Diplomsozialbetreuung, Medizinische Assistenzberufe); Zweiter Bildungsweg - Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung; Kurse aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen.
Die förderbaren Kurse sind im BFI Kursprogramm entsprechend gekennzeichnet!
VHS:
- Zweiter Bildungsweg-AHS Matura
- Vorbereitungskurse für Studienberechtigungsprüfung
- Vorbereitungskurse für Berufsreifeprüfung
Die förderbaren Kurse sind im VHS Kursprogramm entsprechend gekennzeichnet!
Wie hoch ist die Förderung?
Sonderregelung für die Absolvierung der Berufsreifeprüfung: Hier wird der AK-Bildungsgutschein für jedes Modul, für das ein Vorbereitungskurs besucht wurde in der Höhe von 150 Euro ausbezahlt. Maximal wird die Berufsreifeprüfung somit mit 400 Euro gefördert.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung:
Variante 1: Ein eigener Antrag für jedes Modul mit einer Antragsfrist von jeweils bis 6 Monate nach Modulabschluss (es gilt das Prüfungsdatum!). Insgesamt also maximal 4 Einzelanträge.
Variante 2: Alle Module werden gesammelt bis 6 Monate nach Erhalt des Gesamtzeugnisses gemeinsam eingereicht. Die Frist beginnt mit dem Ausstellungstag des Gesamtzeugnisses zu laufen.
HINWEIS:
Gefördert werden beim BFI oder der VHS Burgenland besuchte Vorbereitungskurse. Für abgeschlossene Module ohne besuchten Vorbereitungskurs oder solche mit einem besuchten Vorbereitungskurs bei anderen als den oben angeführten Bildungseinrichtungen kann kein Bildungsgutschein gewährt werden.
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Sie bezahlen und besuchen einen der gekennzeichneten AK-geförderten Kurse beim BFI Burgenland (oder auch Steiermark, NÖ, Wien) bzw. der VHS Burgenland.
- Nach Kursabschluss füllen Sie den Online-Antrag aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bitte beachten Sie die Einreichfrist von 6 Monaten nach Kursabschluss!
- Der Gutscheinbetrag wird nach positiver Prüfung Ihres Antrags auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen
Der Bildungsgutschein wird jenem Kalenderjahr zugeordnet, in dem der Kurs begonnen hat.
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Kontakt
Tel.: 02682/740-3165 | E-Mail: bildung@akbgld.at
Mehr Infos zum AK Bildungsgutschein - Burgenland.
Zuletzt bestätigt
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