AK Schulbeihilfe für den 2. Bildungsweg – Burgenland

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für einkommensschwache Personen, die einen Abschluss im 2. Bildungsweg anstreben.

Eine Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg können zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörige Dienstnehmer und deren auch nicht kammerzugehörige Ehegatten beantragen. 


Voraussetzungen

Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. Außerdem dürfen die Eltern für die Lehrausbildung des Kindes keine gleichartigen Förderungen von dritter Stelle bekommen (Landesregierung, AMS, etc.).

Familien, deren Einkommen monatlich € 3.092,41 brutto (Eltern + Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 14% dieses Betrages:

  • Familie mit 1 Kind € 3.092,41 brutto
  • Familie mit 2 Kindern € 3.525,35 brutto
  • Familie mit 3 Kindern € 3.958,29 brutto
  • Familie mit 4 Kindern € 4.391,23 brutto
  • Familie mit 5 Kindern € 4.824,17 brutto

Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Dabei bleiben Trennungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden, Familienbeihilfe, etc. außer Betracht. Bei Lehrlingen wird eine Lehrlingsentschädigung  nicht berücksichtigt.

Um weitere 14% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.

Achtung: Weitere Details entnehmen Sie bitte der AK-Homepage

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Jahresumsatz laut letztem Umsatzsteuerbescheid mal 0,3.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Letzter Einheitswertbescheid mal 0,5.

Einkünfte als freier Dienstnehmer: Einkommen abzüglich Einkommensteuer lt. letztgültigem Einkommensteuerbescheid


Was wird gefördert?

Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn eine berufsbildende Schule besucht wird, Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung bzw. Qualifikation zum Besuch einer Fachhochschule teilnehmen, getroffen werden.

 


Wie hoch ist die Förderung?

Die Beihilfe beträgt € 400,00 im Jahr und wird auf einmal im laufenden Schuljahr ausbezahlt.

Vorgehensweise und wichtige Termine

 Der Antrag dazu muss im laufenden Schuljahr gestellt werden, da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden. 

Was Sie noch interessieren könnte

Der Antrag auf Beihilfe muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.

weitere Informationen:

https://bgld.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderungen/Lehr-_und_Schulbeihilfe.html 

 


Kontakt

AK Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

Silvia Knopf
Email:  schulbeihilfen@akbgld.at
Telefon: 02682/740-3113

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024 (nach Abgleich mit der Homepage des Fördergebers) 

Alle Angaben ohne Gewähr