AK Schulbeihilfe für den 2. Bildungsweg – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Für einkommensschwache Personen, die einen Abschluss im 2. Bildungsweg anstreben.
Eine Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg können Mitglieder der Arbeiterkammer Burgenland und auch deren nicht kammerzugehörige Ehepartner*innen beantragen. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn eine berufsbildende Schule (z.B. HAK/HAS, HTL, SOB oder Kollegs) besucht wird oder Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung (Matura) absolviert werden. Eine Unterstützung kann ebenfalls gewährt werden, wenn eine Qualifikation zum Besuch einer Fachhochschule besucht wird.
Voraussetzungen
Das Familieneinkommen darf monatlich € 3.355,26 (brutto, Eltern ohne Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 14%:
- Familie mit 1 Kind € 3.825,00 brutto
- Familie mit 2 Kindern € 4.360,50 brutto
- Familie mit 3 Kindern € 4.970,97 brutto
- Familie mit 4 Kindern € 5.666,91 brutto
- Familie mit 5 Kindern € 6.460,28 brutto
Folgende Bezüge fallen nicht in die Einkommensgrenze: Trennungsgeld, Fahrtkosten, Überstunden
Um weitere 14% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.
Weitere Details siehe AK-Homepage.
Was wird gefördert?
Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn eine berufsbildende Schule besucht wird, Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung bzw. Qualifikation zum Besuch einer Fachhochschule teilnehmen, getroffen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Was Sie noch interessieren könnte
Der Antrag auf Beihilfe muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
Weitere Informationen:
Kontakt
AK Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Email: beihilfen@akbgld.at
Telefon: 02682/740-3161
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung: 29.10.2025 (nach Abgleich mit der Homepage des Fördergebers)
Alle Angaben ohne Gewähr