AK Schulbeihilfe – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Mitglieder der AK Burgenland können für ihre in Ausbildung befindlichen Kinder (berufsbildende mittlere oder höhere bzw. allgemeinbildende höhere Schule) um eine Beihilfe ansuchen.
Voraussetzungen
Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein.
Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen.
Familien, deren Einkommen monatlich € 3.355,26 (brutto, Eltern ohne Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 14%:
- Familie mit 1 Kind € 3.825,00 brutto
- Familie mit 2 Kindern € 4.360,50 brutto
- Familie mit 3 Kindern € 4.970,97 brutto
- Familie mit 4 Kindern € 5.666,91 brutto
- Familie mit 5 Kindern € 6.460,28 brutto
Ein etwaiger Heimkostenbeitrag für Schüler*innen kann in Abzug gebracht werden.
Folgende Bezüge fallen nicht in die Einkommensgrenze: Trennungsgeld, Fahrtkosten, Überstunden
Um weitere 14% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.
Weitere Details siehe AK-Homepage.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
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Kontakt
AK Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Email:beihilfen@akbgld.at
Telefon: 02682/740-3161
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung: 29.10.2025 (nach Telefonat und Abgleich mit der Webseite des Fördergebers)
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