AK Schulbeihilfe – Burgenland

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mitglieder der AK Burgenland können für ihre in Ausbildung befindlichen Kinder (berufsbildende mittlere oder höhere bzw. allgemeinbildende höhere Schule) um eine Beihilfe ansuchen.

 


Voraussetzungen

Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. 

Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen.

Familien, deren Einkommen monatlich € 3.355,26 (brutto, Eltern ohne Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 14%:

  • Familie mit 1 Kind € 3.825,00 brutto
  • Familie mit 2 Kindern € 4.360,50 brutto
  • Familie mit 3 Kindern € 4.970,97 brutto
  • Familie mit 4 Kindern € 5.666,91 brutto
  • Familie mit 5 Kindern € 6.460,28 brutto

Ein etwaiger Heimkostenbeitrag für Schüler*innen kann in Abzug gebracht werden. 

Folgende Bezüge fallen nicht in die Einkommensgrenze: Trennungsgeld, Fahrtkosten, Überstunden 

Um weitere 14% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.

Weitere Details siehe AK-Homepage.

 


Wie hoch ist die Förderung?

Die Beihilfe beträgt pro Schuljahr jeweils € 400,-- und wird einmalig im laufenden Schuljahr ausbezahlt.  

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag dazu muss im laufenden Schuljahr gestellt werden, da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden.

Was Sie noch interessieren könnte

Der Antrag auf Schulbeihilfe muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.

 

 


Kontakt

AK Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

Email:beihilfen@akbgld.at 
Telefon: 02682/740-3161

 https://bgld.arbeiterkammer.at/lehr-schulbeihilfe 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 29.10.2025 (nach Telefonat und Abgleich mit der Webseite des Fördergebers) 


Alle Angaben ohne Gewähr