AK Lehrbeihilfe – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Mit der AK-Lehrbeihilfe unterstützt die Arbeiterkammer Burgenland Lehrlinge sowie von AK-Mitgliedern mit schulpflichtigen Kindern sowie Arbeitnehmer*innen auf dem zweiten Bildungsweg.
Auch für Lehrlinge einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.
Voraussetzungen
Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. Außerdem dürfen die Eltern für die Lehrausbildung des Kindes keine gleichartigen Förderungen von dritter Stelle bekommen (Landesregierung, AMS, etc.).
Familien, deren Einkommen monatlich € 3.355,26 (brutto, Eltern ohne Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 14%:
- Familie mit 1 Kind € 3.825,00 brutto
- Familie mit 2 Kindern € 4.360,50 brutto
- Familie mit 3 Kindern € 4.970,97 brutto
- Familie mit 4 Kindern € 5.666,91 brutto
- Familie mit 5 Kindern € 6.460,28 brutto
Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Ein etwaiger Heimkostenbeitrag für Schüler:innen kann in Abzug gebracht werden. Bei Lehrlingen wird das Lehrlingseinkommen bzw. die Ausbildungsbeihilfe nicht berücksichtigt, es sei denn der/die Antragsteller*in ist der volljährige Lehrling– also 18 Jahre oder älter – mit einem eigenen Wohnsitz.
Folgende Bezüge fallen nicht in die Einkommensgrenze: Trennungsgeld, Fahrtkosten, Überstunden
Um weitere 14% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.
Weitere Details siehe AK-Homepage.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die AK-Lehrbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.
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https://bgld.arbeiterkammer.at/lehr-schulbeihilfe
Kontakt
AK Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682 740 3161
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung: 29.10.2025 nach Abgleich mit der AK-Webseite
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