AK Lehrbeihilfe – Burgenland

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mit der AK-Lehrbeihilfe unterstützt die Arbeiterkammer Burgenland Lehrlinge sowie von AK-Mitgliedern mit schulpflichtigen Kindern sowie Arbeitnehmer*innen auf dem zweiten Bildungsweg.

Auch für Lehrlinge einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.


Voraussetzungen

Zumindest ein Elternteil muss zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörig sein. Außerdem dürfen die Eltern für die Lehrausbildung des Kindes keine gleichartigen Förderungen von dritter Stelle bekommen (Landesregierung, AMS, etc.).

Familien, deren Einkommen monatlich € 3.355,26 (brutto, Eltern ohne Kind) nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 14%:

  • Familie mit 1 Kind € 3.825,00 brutto
  • Familie mit 2 Kindern € 4.360,50 brutto
  • Familie mit 3 Kindern € 4.970,97 brutto
  • Familie mit 4 Kindern € 5.666,91 brutto
  • Familie mit 5 Kindern € 6.460,28 brutto

Bei der Berechnung des Familieneinkommens ist das Einkommen der Eltern heranzuziehen. Ein etwaiger Heimkostenbeitrag für Schüler:innen kann in Abzug gebracht werden. Bei Lehrlingen wird das Lehrlingseinkommen bzw. die Ausbildungsbeihilfe nicht berücksichtigt, es sei denn der/die Antragsteller*in ist der volljährige Lehrling– also 18 Jahre oder älter – mit einem eigenen Wohnsitz.

Folgende Bezüge fallen nicht in die Einkommensgrenze: Trennungsgeld, Fahrtkosten, Überstunden 

Um weitere 14% erhöht sich die Einkommensgrenze für ein erheblich behindertes Kind für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie für Kinder unter 26 Jahren, die ein Studium absolvieren.

Weitere Details siehe AK-Homepage.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Lehrbeihilfe beträgt monatlich € 70,-- und gelangt in Halbjahresraten zu je € 420,-- zur Auszahlung.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die AK-Lehrbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

 


Was Sie noch interessieren könnte

Die Beihilfe wird ab dem Antragsmonat gewährt. Der Antrag auf Lehrhilfe muss für jedes Lehrjahr neu gestellt werden.

 

https://bgld.arbeiterkammer.at/lehr-schulbeihilfe 

 

 


Kontakt

AK Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

Tel.: 02682 740 3161 

beihilfen@akbgld.at 

 

 

 

 


 

 

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 29.10.2025 nach Abgleich mit der AK-Webseite


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