AK Bildungsbonus – Oberösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

Die Förderung erhalten Mitglieder der AK Oberösterreich.

Voraussetzungen

  • Besuch eines Kurses aus dem AK-Bildungsprogramm. Diese Kurse sind in den Programmheften von BFI OÖ, WIFI OÖ, Volkshochschulen in OÖ und FAB Organos mit dem AK-Logo gekennzeichnet.
  • Erfolgreicher Abschluss des besuchten Kurses (= mindestens 75 Prozent Anwesenheit im Kurs).
  • Privatzahlung der Kurskosten.
  • Mitgliedschaft bei der AK Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Besuch von Kursen aus dem AK-Bildungsprogramm. Alle geförderten Kurse finden Sie in der AK-Kursdatenbank.

In den Kursbüchern und Online-Kursbüchern von BFI, WIFI, Volkshochschule und FAB Organos sind die geförderten Kurse mit dem  AK-Logo gekennzeichnet.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 40% der Kurskosten, maximal aber € 150 pro Kursjahr.

Der AK Bildungsbonus wird digital beantragt. Details dazu auf der Website der AK Oberösterreich.

Der Gültigkeitszeitraum des AK Bildungsbonus ist abhängig vom Kursjahr der jeweiligen Bildungseinrichtung. Einreichschluss ist jedenfalls immer der 31. August. Etwaige Restguthaben verfallen danach ausnahmslos.

 


Was Sie noch interessieren könnte

  • Eventuelle Restguthaben verfallen nach der Einreichfrist!
  • Sollten die 150 Euro bereits ausgeschöpft beziehungsweise die erforderliche Anwesenheit von 75 Prozent nicht erfüllt sein, erfolgt keine Verständigung durch die AK Oberösterreich.
  • Auf eine Förderung im Rahmen des AK Bildungsbonus besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt

Arbeiterkammer Oberösterreich
Abteilung Bildung, Jugend und Kultur
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
Tel.: +43 (0)50 6906-2633
E-Mail: bildungsbonus@akooe.at
Internet: ooe.arbeiterkammer.at


Für weitere Fragen zur Aus- und Weiterbildung steht Ihnen die Bildungsberatung OÖ unter der Beratungshotline 050 6906 1601 sehr gerne kostenlos zur Verfügung!


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 20.09.2024

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