NÖ: Bildungsbonus der AK Niederösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
- ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, freie DienstnehmerInnen oder Lehrlinge
- ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
- Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
- KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
- Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
- Freie Dienstnehmer sind arbeiterkammerzugehörig
Voraussetzungen
- entsprechende Kennzeichnung des Kurses (AK Logo)
- Mitgliedschaft bei der AK Niederösterreich
Was wird gefördert?
Berufsorientierte Weiterbildung; von der AK Niederösterreich ausgewählte und in Kursprogrammen von verschiedenen Bildungsinstitutionen (Volkshochschulen, BFI und WIFI ...) speziell mit "AK plus" gekennzeichnete Kurse; insbesondere werden folgende Bildungsbereiche gefördert:
- Sprachen
- Basisbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen)
- ausgewählte Gesundheitskurse
- demokratiepolitische Kurse
EDV-Kurse werden vor allem über den Digi-Bonus und das Digi-Konto gefördert.
Der Bildungsbonus gilt österreichweit, also z.B. auch für Kurse in Wien. Eine Übersicht aller Kooperationspartner:innen in Niederösterreich finden Sie hier.
Wie hoch ist die Förderung?
KinderbetreuungsgeldbezieherInnen: 50% der Kurskosten bis max. 170,-- € pro Kalenderjahr
Arbeitssuchende / NotstandshilfebezieherInnen: 100% der Kurskosten bis max. 220,-- € pro Kalenderjahr
Personen ab 50 Jahren: 50% der Kurskosten bis max. 220,-- € pro Kalenderjahr
Sie können Ihren Bildungsbonus so oft geltend machen bis Ihr Jahresbonus aufgebraucht ist.
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Einfach den gewünschten Kurs auswählen, bezahlen und absolvieren.
- Nach Kursabschluss den Online-Antrag ausfüllen (Antragsfrist: 6 Monate nach Ende des Kurses). Falls Sie keinen Internetanschluss haben hilft Ihnen eine AK-Bezirksstelle gerne bei der Antragstellung!
- Der Bildungsbonus wird nach positiver Prüfung Ihres Antrags auf Ihr Konto überwiesen.
Direktlink zum Online-Formular:
https://extranet.aknoe.at/bildungsbonus2.nsf/xpAntrag.xsp
Was Sie noch interessieren könnte
- Suchen Sie sich in den Kursprogrammen der einzelnen Bildungsträger Ihren "AK plus"-Kurs aus.
- Mitglieds-Karte (Service-Karte): Sie erhalten bis zu 15,-- € Ermäßigung auf einen Kurs, der nicht mit dem AK-Logo gekennzeichnet ist! Voraussetzung ist, dass die Institution in Niederösterreich ist, eine Bildungsbonus-PartnerIn der AK darstellt, und dass Ihr Kurs der beruflichen Weiterbildung dient.
Weitere Informationen zu dieser und anderen Förderungen erhalten Sie bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.
Kontakt
z.Hd. Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
Tel: 05 7171 29000
Erreichbarkeit: Mo ?- Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-14.00 Uhr
E-Mail: bildungsbonus@aknoe.at
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