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Fachkräftestipendium

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Beschäftigungslose
  • Beschäftigte, die für die geplante Ausbildung karenziert sind
  • ehemalig selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruhend gemeldet ist

Voraussetzungen

  • Sie waren in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt,
  • Sie haben keinen Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universität und
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Ausbildung.
  • Die Ausbildung muss mindestens 3 Monate dauern und 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen.
  • Bitte beachten Sie: Tertiäre Ausbildungen (Studien an Universitäten oder Fachhochschulen) können mit dem Fachkräftestipendium gemäß § 34b (3) AMSG nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und zu einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften besteht und die spätestens am 31.12. beginnen. Einen Mangel an Fachkräften gibt es zum Beispiel in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheit, Pflege und Sozialberufe. Einen Überblick über alle geförderten Ausbildungen finden Sie in der Ausbildungsliste.


Wie hoch ist die Förderung?

  • Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie hier. Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gegeben und dieser Tagsatz höher als der Mindestbetrag, wird der Leistungsanspruch in jener Höhe weiter gewährt.
  • Sie sind in dieser Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.
  • Solange die Ausbildung dauert, längstens aber 3 Jahre.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Das Beratungsgespräch in der regionalen AMS-Geschäftsstelle muss rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung stattfinden (spätestens einen Tag vor Beginn der Ausbildung). Das Stipendium kann frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung genehmigt werden.

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Kontakt


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 11.01.2023 mit der Website des AMS abgegelichen.

Alle Angaben ohne Gewähr
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