Fachkräftestipendium

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Menschen die nicht erwerbstätig sind
  • Beschäftigte, die für die geplante Ausbildung karenziert sind
  • selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruhend gemeldet ist

Voraussetzungen

  • Beschäftigung von mindestens 4 Jahren in den letzten 15 Jahren
  • Kein Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universität und erfüllen der Voraussetzungen für die gewünschte Ausbildung.
  • Ausbildung muss mindestens 3 Monate dauern und 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen.
  • Hinweis: Tertiäre Ausbildungen (Studien an Universitäten oder Fachhochschulen) können nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Ausbildungen, die zu einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften und die spätestens am 31.12. 2025 beginnen.

Einen Mangel an Fachkräften gibt es zum Beispiel in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheit, Pflege und Sozialberufe. Einen Überblick über alle geförderten Ausbildungen finden Sie in der Ausbildungsliste.


Wie hoch ist die Förderung?

  • Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie hier. Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gegeben und dieser Tagsatz höher als der Mindestbetrag, wird der Leistungsanspruch in jener Höhe weiter gewährt.
  • Sie sind in dieser Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.
  • Solange die Ausbildung dauert, längstens aber 3 Jahre.

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Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 08.02.2024 mit der Website des AMS abgeglichen.

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