Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Vereinbarung: Sie haben mit Ihrer Arbeitsgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart.
Beschäftigung: Sie waren unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz ununterbrochen mindestens 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber beschäftigt.
Bitte wenden Sie sich an Ihre AMS-Beraterin, Ihren AMS-Berater, wenn
Sie eine Saison-Arbeitskraft sind oder Weiterbildungsgeld im Anschluss an eine Elternkarenz konsumieren wollen.
Anwartschaft: Sie erfüllen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld.
Vorlauf- und Nachlaufzeit:
Bitte klären Sie mit Ihrem AMS vorab eine mögliche Vorlaufzeit bis zum Beginn der Aus- oder Weiterbildung, Unterbrechungen während der Ferien und eine mögliche Nachlaufzeit nach Ende der Aus- oder Weiterbildung.
Bildungsnachweis bei Aus- oder Weiterbildungen:
Sie weisen mit einer Bestätigung der Schulungseinrichtung nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Woche besuchen werden
Sie haben ein betreuungspflichtiges Kind unter 7 Jahren? Dann genügt der Nachweis über mindestens 16 Stunden pro Woche, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist.
Bildungsnachweis beim Studium:
Sie weisen nach jeweils 6 Monaten nach, dass Sie Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 4 Semester-Wochenstunden oder 8 ECTS-Punkten absolviert haben.
Alternativ können Sie auch einen anderen Erfolgsnachweis erbringen – etwa den Nachweis für Ihren Studien-Abschluss, Ihre Diplomprüfung oder die Bestätigung, dass eine Abschlussarbeit demnächst positiv bewertet wird.
Bitte bedenken Sie:
Wir stellen das Weiterbildungsgeld ein, wenn Sie Ihre Teilnahme oder Ihren Fortschritt nicht nachweisen. Wir fordern das Weiterbildungsgeld zurück, wenn Sie die Bildungskarenz vor Ablauf von 2 Monaten beenden, z. B. wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Bei der Freistellung gegen Entfall der Bezüge müssen Sie an keiner Aus- oder Weiterbildung teilnehmen und brauchen uns keinen Bildungsnachweis vorlegen.
Bedingungen, die Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber erfüllen muss:
Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbaren, muss Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber für die Zeit Ihrer Freistellung eine Ersatzarbeitskraft einstellen. Die Ersatzarbeitskraft muss zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben und muss mehr als geringfügig beschäftigt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des AMS und bildungsfoerderung.bic.at.
Was wird gefördert?
Aus- und Weiterbildung, Kursbesuch, Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen
- Sie erhalten kein Weiterbildungsgeld für Hobby- oder Freizeitkurse.
- Sie dürfen eine praktische Ausbildung nicht bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber machen. Ausnahme: Die Ausbildung ist nur dort möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Kombinationsmöglichkeiten
Grundsätzlich gilt: Sie können Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) und Bildungsteilzeitgeld (Bildungsteilzeit) in einem Zeitraum von 4 Jahren kombinieren. Der Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem Sie erstmals eine der beiden Leistungen beziehen.
Darüber hinaus:
- Anwartschaft: Sie erfüllen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld am Beginn des 4-Jahres-Zeitraumes.
- Wechsel: Sie können bei demselben Unternehmen nur einmal zwischen den beiden Leistungen wechseln.
- Dauer: Innerhalb der 4 Jahre erhalten Sie entweder maximal 12 Monate Weiterbildungsgeld oder maximal 24 Monate Bildungsteilzeitgeld.
- Anrechnung: Wenn Sie die beiden Leistungen innerhalb der 4 Jahre kombinieren, werden sie aufeinander angerechnet: Dabei entspricht 1 Tag Weiterbildungsgeld 2 Tagen Bildungsteilzeitgeld.
3 Beispiele für die Anrechnung:
- Sie erhalten insgesamt entweder 1 Jahr Weiterbildungsgeld oder 2 Jahre Bildungsteilzeitgeld.
- Sie erhalten ½ Jahr Weiterbildungsgeld und 1 Jahr Bildungsteilzeitgeld.
- Sie erhalten ½ Jahr Bildungsteilzeitgeld und 9 Monate Weiterbildungsgeld.
Bitte beachten Sie: Sie können beim selben Arbeitgeber, bei derselben Arbeitgeberin nicht von einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit auf eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge wechseln.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Oder Sie beantragen es bei Ihrem AMS: Bitte derzeit telefonisch oder schriftlich (z.B. per E-Mail). Wir schicken Ihnen dann das Antragsformular per Post zu. Bitte kommen Sie wegen Corona (Covid19) derzeit nicht persönlich zum AMS. Wir informieren Sie, wenn ein persönlicher Termin im AMS notwendig ist.
Notwendige Dokumente:
- Antrag auf Weiterbildungsgeld
- Bildungskarenz-Vereinbarung oder Vereinbarung über Freistellung gegen Entfall der Bezüge – unterschrieben von Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber.
Wichtig:
Bitte beachten Sie alle Fristen, die Sie mit Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater vereinbaren. Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Frist nicht einhalten können.
Was Sie noch interessieren könnte
Bitte bedenken Sie: Sie müssen die Aufnahme einer Arbeit bei Ihrem AMS sofort melden.
Übrigens: In der Zeit, in der Sie von uns Weiterbildungsgeld erhalten,
- sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
- haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz.
- haben Sie keinen Anspruch auf Sonderzahlungen, wie etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
- verkürzt sich Ihr Urlaubsanspruch anteilig.
Kontakt
- Ansprechpartner sind die regionalen Geschäftsstellen des AMS
- Weitere Förderungen des AMS für Arbeitssuchende
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