Förderung der Lehrausbildung durch das AMS
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Unternehmen, die folgende Lehrlinge ausbilden möchten:
- Mädchen oder Frauen, die in einem Beruf mit geringem Frauenanteil ausgebildet werden
- Lehrstellensuchende, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Teilnehmende an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
- Erwachsene (über 18 Jährige), die die Schule abgebrochen haben
- Erwachsene (über 18 Jährige), die durch die Lehrausbildung Ihre Berufschancen verbessern können
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Lehrausbildung. Dabei wird pauschal ein monatlicher Zuschuss für die Ausbildungskosten gewährt.
Wie hoch ist die Förderung?
Höhe der Beihilfe:
Zielgruppe 1: Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte und Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Unternehmen erhalten max. 400 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 453 Euro pro Monat
Zielgruppe 2: Erwachsene mit höherer Lehrlingsentschädigung/Hilfsarbeitslohn:
- Unternehmen erhalten max. 900 Euro pro Monat
- Ausbildungseinrichtungen erhalten max. 900 Euro pro Monat
Die Zuschüsse werden jeweils für ein Jahr bewilligt und maximal drei Jahre lange bezahlt. Bei Teilnehmenden an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Beihilfe für die gesamte Lehrzeit gewährt werden.
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Klären Sie beim bei Ihrem AMS, ob Sie zum Kreis der förderbaren Personen gehören.
- Wenn ja, lassen Sie sich das beim AMS schriftlich bestätigen.
- Legen Sie diese Bestätigung Ihrer Bewerbung bei, bzw. nehmen Sie diese Bestätigung zu einem Vorstellungsgespräch mit.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespäch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und dem AMS - und zwar bevor Sie mit der Lehre oder Ausbildung beginnen.
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