NÖ: Bildungsförderung - Sonderprogramm NÖ Weiterbildungsscheck
Für wen ist die Förderung gedacht?
- ArbeitnehmerInnen mit max. Pflichtschulabschluss
- Personen mit maximal Pflichtschulabschluss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind
- ArbeitnehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.
Voraussetzungen
- maximal Pflichtschulabschluss.
- Hauptwohnsitz in NÖ (mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn)
- bestehender Kooperationsvertrag zwischen der Bildungseinrichtung und dem Land Niederösterreich
- Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z.B. Netzwerk Bildungs- & Berufsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung)
- Abschlusszeugnis(se) (falls vorgesehen) oder eine Teilnahmebestätigung (75% Anwesenheitszeit) werden vorgelegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Richtlinien: https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/NOe_Bildungsfoerderung-Weiterbildungsscheck-Richtlinie.pdf
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Qualifizierungsmaßnahmen:
- Nachholen von beruflichen Abschlüssen (v.a. Lehrabschlüsse)
- Umschulungen, die zu einer Höherqualifizierung führen
- berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Prüfungsgebühren und Nostrifizierungen von beruflichen Abschlüssen im Ausland
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kursmaßnahme muss bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Mindestens 10% der Kosten sind als Selbstkostenbeitrag bei der jeweiligen Bildungseinrichtung selbst zu bezahlen. Die restlichen geförderten Kosten werden direkt zwischen dem Land NÖ und der Bildungseinrichtung verrechnet.
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Online-Antrag auf "NÖ Weiterbildungsscheck" (ausgedruckt und unterschrieben)
- Bildungsplan* (im Original und unterschrieben)
- ESF-Stammdatenblatt* (im Original und unterschrieben)
- DienstgeberInnenbestätigung und/oder Beschäftigungsnachweis
- bei Ein-Personen-Unternehmen: Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Versicherungsdatenauszug etc.
*Den Bildungsplan und das ESF-Stammdatenblatt erhalten Sie auch direkt bei der Bildungs- & Berufsberatung NÖ.
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn müssen die vollständigen
Antragsunterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Was Sie noch interessieren könnte
https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_Weiterbildungscheck.html
Bildungs- und Berufsberatung NÖ: Zur Erstellung des Bildungsplans vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin. Terminvereinbarung sind online (www.bildungsberatung-noe.at/termin) sowie über die nö-weite Hotline 02742 25025 (Mo-Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 14 Uhr) möglich.
Kontakt
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr)
Fax: 02742 9005 13777
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