Bildungsförderung – Sonderprogramm „Berufsreifeprüfung“ – Niederösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete
Siehe auch: Sonderprogramm "Berufsreifeprüfung"- NÖ Bildungsförderung
Voraussetzungen
- a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- "Daueraufenthalt-EU" gemäß § 45 NAG oder
- "Daueraufenthalt-EU" eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufent haltstitel gemäß § 49 NAG
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
Welcher Personenkreis wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete - Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
- Die Berufsreifeprüfung muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen.
- Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (75%ige Anwesenheit) und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung erforderlich.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
- Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.
Siehe auch: Sonderprogramm "Berufsreifeprüfung"- NÖ Bildungsförderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kurskosten.
Siehe auch: Sonderprogramm "Berufsreifeprüfung"- NÖ Bildungsförderung
Wie hoch ist die Förderung?
Monatliches Bruttoeinkommen |
Höhe der Förderung |
---|---|
bis € 2.000,00 | € 1.000,00 |
über € 2.000,00 | € 500,00 |
Siehe auch: Sonderprogramm "Berufsreifeprüfung"- NÖ Bildungsförderung
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Wurde mit den Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung vor dem 01.06.2015 begonnen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Förderstelle per E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung über die Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (mindestens 75% Anwesenheit) und einer Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.
Siehe auch: Sonderprogramm "Berufsreifeprüfung"- NÖ Bildungsförderung
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Kontakt
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777
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