Wien: waff Chancen-Scheck

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • beschäftigt nach ASVG,
  • geringfügig beschäftigt (sofern sie keine Leistung nach Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen),
  • in Elternkarenz oder Hospizkarenz
  • in Bildungskarenz oder
  • Neue Selbständige (versichert nach § 2 (1) Zif. 4 GSVG)

sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Wer wird nicht gefördert? Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige (ausgenommen davon sind Neue Selbständige nach GSVG), Beschäftigte in von AMS beauftragten Integrationsmaßnahmen (z.B. Transitarbeitskräfte), Beamt*innen, Student*innen, Schüler*innen und Pensionist*innen.


Voraussetzungen

Sie sind beschäftigt und haben max. Pflichtschulabschluss. Sie haben eine höhere Ausbildung, sind jedoch als Hilfskraft beschäftigt. Das Kursinstitut muss ein vom waff anerkannter Bildungsträger sein.


Was wird gefördert?

  • beim Nachholen des Lehrabschlusses und/oder
  • bei Anerkennung der Abschlüsse im Ausland
  • bei berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungen

Dabei fördert der waff gemeinsam mit dem ESF (Europäischer Sozialfonds) Ihre Kurs- und Seminarkosten und die dazugehörigen Prüfungsgebühren. Die Kurskosten müssen mindestens € 150,- betragen.

Es werden nur berufliche Aus- und Weiterbildungen gefördert, die bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert werden. Bei offenen Fragen wenden Sie sich telefonisch oder per e-Mail an den waff.

Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Wellnessbereich werden nur gefördert, wenn Sie bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich beschäftigt sind und ein unmittelbarer Bezug zu Ihrer Tätigkeit besteht bzw. wenn es sich um ein gesetzlich geregeltes Curriculum handelt.


Wie hoch ist die Förderung?

  • Nachholen eines Lehrabschlusses mit 90 % der Kurs-Kosten (maximal 5.000 Euro) inklusive der gesamten Prüfungs-Gebühr. Bei bestandener Prüfung können Sie auch die übrigen 10 % der Kosten zurückbekommen.
  • Andere Bildungsabschlüsse (z.B. als Kindergartenassistent*in den Abschluss als Kindergartenpädagog*in, oder als Pflegeassistent*in den Abschluss als Pflegefachassistent*in) mit 90% der Kurs- und Prüfungskosten (maximal 5.000 Euro)
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen mit 90 % (maximal 5.000 Euro) der Kurs-Kosten
  • berufliche Aus- und Weiterbildung mit 90 % (maximal 3.000 Euro) der Kurs-Kosten

Der Maximalbetrag von € 5.000,- bzw. € 3.000,- kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden - entweder auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin im waff Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung vor Ihrer Kursanmeldung.

Was Sie noch interessieren könnte

Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

 


Kontakt

WAFF- Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1
1020 Wien
bbe@waff.at
Telefon: 217 48 - 555
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr, Fr von 8.00 - 15.00 Uhr

Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 10.02.2023

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