Salzburger Bildungsscheck
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Kursbeginnes im Bundesland Salzburg
- folgender Personenkreis wird gefördert: Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Wiedereinsteiger:innen, Arbeitslose, Sozialunterstützungsbezieher:innen, selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson!) mit in Summe max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen, Personen die eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen, Personen die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren, Personen, die Deutschkurse als Fremdsprache besuchen
- Akademiker:innen sind generell ausgeschlossen! Ausnahme: Wiedereinsteiger:innen aus familiären Gründen wie z. B. Kind oder Pflegefall in der Familie, sowie geringverdienende Akademiker:innen über 45 Jahren bis zur Höhe der steuerpflichtigen Einkommensgrenze, sowie bei Besuch eines Kurses "Deutsch als Fremdsprache".
- Schüler:innen sind generell ausgeschlossen.
- Student:innen sind ausgeschlossen, außer sie besuchen einen Deutschkurs als Fremdsprache und sind über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt.
- die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Ausbildungsträger stattfinden.
- die zur Förderung eingereichten Kosten muss die/der Antragsteller:in selbst bezahlt haben.
- Die einzelne Bildungsmaßnahme muss mindestens € 220,00 kosten.
Was wird gefördert?
- Es werden ausschließlich berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
- Umschulungen müssen bis ein Jahr nach Kursabschluss angewendet und nachgewiesen werden - erst dann erfolgt die Auszahung.
- Davon werden 50% der Kurskosten gefördert (für manche Personengruppen mehr)
- Nicht gefördert werden Fahrtkosten, Kosten für Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien, Unterkunft, Prüfungsgebühren sowie Ausbildungen, die mit einem akademischen Grad abschließen.
- Nicht gefördert werden ebenso Kurse in den Bereichen Weltanschauung, Persönlichkeitsentwicklung, Alternativ- und Komplementärmedizin, Sport- und Wellnessbereich, Freizeit- und Hobbykurse etc.
- Onlinekurse werden nur dann gefördert, eine mindestens 30%ige physische Anwesenheit an einem Kursort bestätigt wird. Kurse, die zu 100 % online stattfinden, werden nur gefördert, wenn eine Prüfung mit physischer Anwesenheit in einer Bildungseinrichtung und bestätigt durch diese stattfindet.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, für Antragsteller:innen ohne abgeschlossene Ausbildung 90%, wobei folgende Höchstbeträge pro 4-Jahresperiode (2024-2028 bzw. 2025-2029) festgelegt sind:
- Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse € 1.100 ,-
- Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.400,-
- Kurse von Personen über 18 Jahre (ohne Berufsausbildung bzw. nur Pflichtschulabschluss) € 2.200,-
- Meister- oder Befähigungsprüfung, Unternehmer/innen- Ausbildung € 2.200,- (nur für erstmalige Ausbildung)
- Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizin. Assistenzberufe: € 2.200
- Fachkräfteausbildungen im Bereich MINT/IKT und Digitalisierun im Umfang über 200 Stunden: € 2.200
Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Was Sie noch interessieren könnte
Antragsstellung ausschließlich über das online Antragsformular hier.
Nach Beendigung der geförderten Maßnahme ist eine Kopie der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung unaufgefordert zu übermitteln.
Anträge in Papierform sind nicht möglich!
Die Förderung wird nach Vorlage einer Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss in einer Summe ausbezahlt.
Kontakt
https://www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
Förderstelle und Anschrift:
Land Salzburg
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
5020 Salzburg
bildungsscheck@salzburg.gv.at
AnsprechpartnerIn
Gerhard Walcher
Andrea Neumaier
0662 8042 3600
Zuletzt bestätigt
Zuletzt aktualisiert 01/2026
Alle Angaben ohne Gewähr