Tirol: Tiroler Bildungsförderung - Bildungsgeld update
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen
- selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter/innen
Die genauen Begriffsdefinitionen finden Sie in der Rahmenrichtlinie bzw. in der Richtlinie zur Förderung update.
Voraussetzungen
- Fördernehmer/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein früheres Beschäftigungsverhältnis nachweisen können.
- Es werden nur Bildungsmaßnahmen gefördert die vom Land Tirol für eine Update-Förderung genehmigt wurden.
- Die geförderten Weiterbildungsangebote finden sie hier!
- Die Anwesenheit am Kurs muss mehr als 75% betragen. Beachten sie auch die geltende Richtlinie zur Förderung!
Was wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und besteht aus einer Basisförderung und fallweise einem Bildungsbonus.
Förderbare Bildungsmaßnahmen:
a) Förderbare Bildungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind solche, die von anerkannten Bildungsträgern gemäß § 3 Z 9 der Rahmenrichtlinie angeboten werden.
Die geförderten Weiterbildungsangebote finden sie hier!
Die geförderten Weiterbildungsangebote sind mit dem update-Logo gekennzeichnet.
b) Die Basisförderung wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt, deren Kurskosten mindestens € 180,-- (inklusive MWSt.) betragen.
c) Der Bildungsbonus wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt, deren Kurskosten inklusive Prüfungsgebühren mindestens € 500,-- (inklusive MWSt.) betragen.
d) Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbstständiges Modul angeboten wird.
e) Förderbar sind die reinen Schulungskosten einschließlich Prüfungsgebühren, sofern diese vom Bildungsträger als Teil der Schulungskosten in Rechnung gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
a) 30% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/ von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inkl. MwSt.) als Basisförderung.
Die Basisförderung wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt, deren Kurskosten mindestens € 180,-- (inklusive MWSt.) betragen.
b) 20% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/ von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inkl. MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Der Bildungsbonus wird nur für Bildungsmaßnahmen gewährt, deren Kurskosten mindestens € 500,-- (inklusive MWSt.) betragen.
Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 € 3.500,00 pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt nach Absolvierung der Schulungsmaßnahme bei Vorlage folgender Nachweise:
a) Bestätigung des Ausbildungsinstitutes über die 75%ige Anwesenheit
b) Nachweis eines positiven Abschlusses im Fall einer Bonusförderung
c) Nachweis über die Bezahlung der Kurskosten, sofern nicht bereits vorgelegt
d) Bestätigungen über zwischenzeitig gewährte Unterstützungen
Diese Nachweise sind binnen drei Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme unaufgefordert vorzulegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage tritt die Förderzusage außer Kraft und kann der Förderakt außer Evidenz genommen werden.
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Förderanträge sind spätestens 2 Wochen nach Beginn der zu fördernden Ausbildungsmaßnahme elektronisch mittels online-Formular unter www.mein-update.at bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Arbeitsmarktförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen.
Tipp: Bei der Detailansicht der geförderten Kursmaßnahme steht am Ende ein Link zum online-Formular. Bei diesem online-Formular sind die notwendigen Kursdaten bereits vorausgefüllt. Sie müssen nur mehr ihre personenbezogenen Daten eintragen.
2. Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
a) ein Nachweis über den arbeitsrechtlichen Status,
b) eine Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstitutes inklusive Auflistung der Ausbildungskosten bzw. sofern bereits vorhanden ein Zahlungsnachweis,
c) Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen,
d) sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, eine Bestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Nachweis über einen Bezug aus der österreichischen Arbeitslosenversicherung.
Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten. Unvollständige Förderansuchen können nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.
3. Förderentscheidung
a) Die Prüfung der einzelnen Förderanträge erfolgt durch die Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Arbeitsmarktförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung.
b) Die Förderentscheidung obliegt dem zuständigen Mitglied der Landesregierung.
4. Auszahlung
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt nach Absolvierung der Schulungsmaßnahme bei Vorlage folgender Nachweise:
a) Für die Auszahlung der Basisförderung sind spätestens drei Monate nach Kursende (letzter Kurstag) folgende Nachweise unaufgefordert zu übermitteln:
# Bestätigung des Bildungsinstitutes über die 75%-ige Anwesenheit,
# Nachweis über die Bezahlung der Kurskosten, sofern nicht bereits vorgelegt,
# Nachweise über allfällige zwischenzeitig gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen.
b) Für die Auszahlung eines Bildungsbonus ist spätestens drei Monate nach Abschluss (Ausstellunsgdatum des Zeugnisses) folgender Nachweis zu übermitteln:
# Nachweis über die innerhalb eines Jahres nach Kursende positiv abgelegte Prüfung
Bei nicht fristgerechter Vorlage tritt die Förderzusage außer Kraft und der Förderakt kann außer Kraft gesetzt werden.
Kontakt
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Arbeitmarktförderung
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508-7871
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
http://www.mein-update.at/
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung
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