Bgld: Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland

Für wen ist die Förderung gedacht?

Personen, die sich in ihrem erlernten Beruf weiterbilden wollen oder einen beruflichen Wechsel anstreben

(und dafür noch keine Förderung anderer Fördergeber erhalten haben).

Zielgruppe sind:

  • Beschäftigte unabhängig vom Umfang der Beschäftigung
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • Zivil- und Präsenzdiener
  • freie Dienstnehmer*innen sowie
  • Männer und Frauen in Karenz

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Student*innen 
  • Pensionist*innen
  • Schüler*innen
  • Bedienstete in öffentlichen Gebietskörperschaften (Ausnahmen siehe unten)

Die Bildungsmaßnahmen müssen arbeitsmarktpolitisch zielführend sein.

Maßnahmen für einen beruflichen Wechsel sind nur dann förderbar, wenn die berufliche Perspektive grundsätzlich gegeben ist ("Zukunftsberufe mit generellem Bedarf") oder im Einzelfall nachgewiesen werden kann (Beschäftigungsnachweis).

Förderbar sind auch Maßnahmen, die als Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Hauptschulabschlussprüfung, Deutsch als Fremdsprache).


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in im Burgenland
  • durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen der Antragsteller*innen (NICHT MEHR FAMILIENEINKOMMEN!) in Höhe von bis zu 3.697 Euro
    • Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener*innen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jedes Kind, für das der*die Antragsteller*in zu sorgen hat
  • Durchführung der Qualifikationsmaßnahme durch eine autorisierte für Erwachsenenbildung zertifizierte Bildungsinstitution auf Grundlage von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen
  • Die Qualifikation muss in der zukünftigen Tätigkeit zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung) sein.
  • Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende: Vorlage eines Beschäftigungsnachweises innerhalb von acht Monaten ab Ende der Qualifikationsmaßnahme (Abschluss der Qualifikationsmaßnahme oder im Falle einer Abschlussprüfung die Ablegung der Prüfung)

 

  • Möglich ist auch eine außerhalb des Burgenlandes stattfindende Qualifikationsmaßnahme, wenn
    • keine vergleichbare Qualifikationsmaßnahme im Burgenland angeboten wird, 
    • Besuch einer Qualifikationsmaßnahme außerhalb des Burgenlandes ist kostengünstiger
    • Teilnahme an einer Qualifikationsmaßnahme im Burgenland ist mit zeitlichen oder finanziellen Mehrbelastungen verbunden

Was wird gefördert?

Anrechenbare Kosten sind tatsächliche Aufwendungen, die den Förderungswerber*innen durch die direkten Kurskosten,

durch Kosten für Kursunterlagen oder durch Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen.

 

Ausgenommen von der Qualifikationsförderung sind:

  • Nachholen von Pflichtschulabschlüssen 
  • universitäre Ausbildungen sowie Ausbildungen mit akademischem Abschluss und Lehrgänge an Fachhochschulen und Universitäten sowie 
  • Bedienstete, die in einem Dienstverhältnis zum Bund, einem Land oder einer Gemeinde oder der Europäischen Union stehen oder die in einem Dienstverhältnis zu einem Unternehmen oder sonstigen Betrieb stehen, an dem der Bund, das Land oder eine Gemeinde beteiligt ist. (Ausnahmen siehe Förderrichtlinien)
  • Fördermaßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen, das sind insbesondere das AMS und die Wirtschaftsagentur Burgenland (Selbständigkeit).

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschüsse werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und nach Art des Förderungsfalles wie folgt vergeben:
  • 50 % der Kosten (max. 1.700 Euro)
  • 60 % der Kosten bei Lehrabschlussprüfungen
  • 75 % der Kosten (max. 2.300 Euro) bei Qualifikationsmaßnahmen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung oder Pflege pflegebedürftiger Angehöriger wieder ins Berufsleben eintreten wollen
  • 75 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für Berufsreifeprüfungen, Studienberechtigungsprüfungen, Meisterprüfungen und Werkmeisterprüfungen
  • 100 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für Qualifikationsmaßnahmen in Pflegeberufen und sonstigen Zukunftsberufen mit generellem Bedarf
  • 100 % der Kosten (max. 4.500 Euro) für alle genannten Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die den Verlust ihres letzten Dienstverhältnisses zwischen Anfang März und Ende Dezember 2020 belegen können.

 

EXTRA: Zuschüsse für Kosten für Kursunterlagen bzw. für Verkehrstickets öffentlicher Verkehrsmittel vom Hauptwohnsitz oder des Arbeitsplatzes zur Qualifikationsmaßnahme bzw. retour werden in gleicher Höhe wie oben gewährt. Diese Kosten unterliegen jedoch nicht der maximalen Fördersumme.


Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Telefonische Vorinformation bei der Förderstelle ist sinnvoll!
  • Die Antragstellung kann erst im NACHHINEIN, spätestens 4 Monate nach Ende der Bildungsmaßnahme erfolgen.
  • Der Nachweis der Bezahlung durch den/die Förderwerber*in ist zu erbringen (Achtung!).
  • Der Beschäftigungsnachweis kann bis zu 8 Monate nach Ende der Bildungsmaßnahme nachgereicht werden.
  • Im Falle einer semester- oder modulweisen Abrechnung haben der Antrag und der Nachweis über den erfolgreichen Teilabschluss ebenfalls spätestens 4 Monate nach Beendigung des Semesters oder Moduls zu erfolgen.
  • Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch

 


Was Sie noch interessieren könnte

Fördervoraussetzung im Falle von Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden ist die Vorlage eines Beschäftigungsnachweises innerhalb von acht Monaten

ab Ende der Kursmaßnahme. 

Als Ende der Kursmaßnahme gilt der Abschluss des Kurses oder im Falle einer Abschlussprüfung die Ablegung der Prüfung.

Vor Erbringung des Beschäftigungsnachweises oder vor Ablauf der achtmonatigen Frist kann die Förderung nicht ausbezahlt werden. 

Alle formalen Erfordernisse zu den Beilagen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der unten angeführten Homepage.

Die Förderung erfolgt im Nachhinein - d.h. in der Regel nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme.

Bei mehrsemestrigen oder modular aufgebauten Ausbildungsformen kann die Förderung jeweils nach Abschluss der Ausbildungsteile erfolgen.

Achtung auf die Fristen!


Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds 
Europaplatz 1
7001 Eisenstadt


Maria Baschny - Tel.: 02682/600-2333
Melanie Gollubics - Tel.: 02682/600-2286

post.a9-skf@bgld.gv.at

https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/  


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024 nach Abgleich mit der Webseite des Fördergebers

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