Fahrtkostenzuschuss für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Alle ArbeitnehmerInnen, auch Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Burgenland
Voraussetzungen
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn
- der Hauptwohnsitz im Burgenland liegt,
- der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (kürzeste einfache Wegstrecke – Berechnung mit dem bmk-Routenplaner)
- die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist.
Was wird gefördert?
Die Fahrt zwischen dem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte/dem Ausbildungsbetrieb, wenn die Wegstrecke nicht öffentlich zurückgelegt werden kann (bzw. unzumutbar ist).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Beihilfe ist nach der Entfernung zwischen Wohnort und Lehrstelle gestaffelt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingelangt sein.
Was Sie noch interessieren könnte
Der Antrag muss bei der nachfolgend genannten Stelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingebracht werden.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Ansprechpersonen:
Tel.: 057/600 1060
Jeremie Hahnekamp: DW 2896
Sabine Gmasz – DW: 2922, Mag. Julia Schütz – DW: 2669
post.a9-skf@bgld.gv.at
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung: 08.11.2025 nach Telefonat mit Fördergeber
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