Wohnzuschuss für Lehrlinge – Vorarlberg
Für wen ist die Förderung gedacht?
Lehrlinge, die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren und aufgrund des Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind und denen dadurch zusätzliche Kosten entstehen
Was wird gefördert?
Förderbar sind:
Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz, der auf Grund der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse notwendig ist
Wie hoch ist die Förderung?
gefördert werden bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.500 Euro jährlich.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Das Ansuchen kann frühestens nach Bezug des Zweitwohnsitzes eingereicht werden. Die Einreichfrist endet im Falle eines Zweitwohnsitzes Ende März für das vorangegangene Jahr bzw. im letzten Lehrjahr, drei Monate nach Beendigung des Lehrverhältnisses.
Was Sie noch interessieren könnte
Download-Möglichkeit des Antrags sowie der Richtlinien unter
Kontakt
Arbeiterkammer Vorarlberg
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: info@ak-vorarlberg.at
http://www.bildungszuschuss.at/
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: info@ak-vorarlberg.at
http://www.bildungszuschuss.at/
Zuletzt bestätigt
Zuletzt aktualisiert am 12.11.2024.
Alle Angaben ohne Gewähr