Wohnzuschuss für Lehrlinge – Vorarlberg

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mit dem Wohnzuschuss werden Personen gefördert, die ihre Qualifikation erweitern. Lehrlinge, die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren.


Was wird gefördert?

Förderbar sind:

Unterkunftskosten für einen Wohnsitz, der auf Grund der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der fehlenden bzw. mangelhaften Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig ist oder wenn bereits vor Lehrbeginn eine eigene Mietwohnung bezogen wurde. Wenn der Lehrling für den Wohnsitz eine Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe erhält, wird kein Wohnzuschuss gewährt.

 


Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal € 2.500,00 jährlich.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzureichen.

Das Förderansuchen kann frühestens nach Bezug des Wohnsitzes eingereicht werden. Die Einreichfrist endet drei Monate nach Beendigung des jeweiligen Lehrjahres.


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Download-Möglichkeit des Antrags sowie der Richtlinien unter

http://www.bildungszuschuss.at/


Kontakt

Arbeiterkammer Vorarlberg
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: info@ak-vorarlberg.at
http://www.bildungszuschuss.at/

Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026


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