Lehrlingsförderung – Lehrlingsbeihilfe – Niederösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
- seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- kein Bezug von Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen
| Haushaltsgröße | Höchstgrenze (brutto) |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | € 1.540,00 |
| Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind | € 3.080,00 |
| Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder | € 3.080,00 |
| Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind | € 3.850,00 |
| für jedes weitere Kind | € 770,00 |
Was wird gefördert?
Lehrlinge erhalten einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung, dass das monatliche Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze (siehe oben) nicht überschreitet.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Antrag kann mittels Online-Formular (zu finden unter https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html) gestellt werden.
Beim Antrag sind ein Lehrvertrag und ein aktueller Gehaltszettel hochzuladen.
Die Förderung wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt. Danach muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden.
Für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) kann die Lehrlingsbeihilfe nicht gewährt werden.
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein.
Siehe auch: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html
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Kontakt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Zuletzt bestätigt
Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 13.11.2025.
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