Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Lehrlings im Burgenland
- Bruttojahreseinkommen der Antragsteller*innen in Höhe von bis zu 50.000 Euro,
- Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener*innen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jede Person, für die der*die Antragsteller*in zu sorgen hat
- Bei bestehenden Ehen oder Lebensgemeinschaften, in denen beide Partner Einkommen im Sinne des § 2 EStG erzielen, beträgt die Einkommensgrenze 160 % des oben genannten Betrages. (=80.000 Euro)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Wohnkosten, die aufgrund der räumlichen Entfernung zum Hauptwohnsitz im Rahmen der Lehrausbildung anfallen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 233 Euro monatlich im 1. Lehrjahr
- Bis zu 187 Euro monatlich im 2. Lehrjahr
- Bis zu 141 Euro monatlich ab dem 3. Lehrjahr
Es werden maximal die oben genannten Beträge gefördert, jedoch nicht mehr, als tatsächlich für den Wohnaufwand entstanden sind.
Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Es können maximal 4 Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine „Lehre mit Matura“.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch
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Kontakt
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 DW 2611
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/wohnkostenzuschuss-fuer-lehrlinge/
Ansprechpersonen:
Sabine Kremser DW 2611
post.a9-skf@bgld.gv.at
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung: 29.10.2025 nach Abgleich mit der Webseite der Förderstelle
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