Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Lehrlinge, deren Lehrplatz so weit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Lehrlings im Burgenland
- durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen der Antragsteller*innen in Höhe von bis zu 3.697 Euro
- Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener*innen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jede Person, für die der*die Antragsteller*in zu sorgen hat
- Bei bestehenden Ehen oder Lebensgemeinschaften, in denen beide Partner Einkommen im Sinne des § 2 EStG erzielen, beträgt die Einkommensgrenze 160 % des oben genannten Betrages. (=5.914,00 Euro)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Wohnkosten, die aufgrund der räumlichen Entfernung zum Hauptwohnsitz im Rahmen der Lehrausbildung anfallen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 227 Euro monatlich im 1. Lehrjahr
- Bis zu 182 Euro monatlich im 2. Lehrjahr
- Bis zu 137 Euro monatlich ab dem 3. Lehrjahr
- Es werden maximal die oben genannten Beträge gefördert, jedoch nicht mehr, als tatsächlich für den Wohnaufwand entstanden sind.
Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Es können maximal 4 Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine „Lehre mit Matura“.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung kann während des aktuellen Lehrjahres, längstens jedoch bis zum Abschluss oder Abbruch dieses Lehrjahres, erfolgen. Für jedes Lehrjahr ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch
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Der Antrag ist mit Bestätigung des Lehrbetriebes und Quartiergebers bei der nachfolgend beschriebenen Stelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzureichen.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 DW 2611
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 DW 2611
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/wohnkostenzuschuss-fuer-lehrlinge/
Ansprechpersonen:
Sabine Kremser DW 2611
post.a9-skf@bgld.gv.at
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung: 09.10.2024 nach Abgleich mit der Webseite der Förderstelle
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