Lehrlingsförderungszuschuss – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Lehrlinge aus einkommensschwachen Familien
(auch bei verkürzter Lehrausbildung und bei Teilnehmer*innen in Ausbildungsverhältnissen zur Vorbereitung einer Lehre)
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Lehrlings im Burgenland
- durchschnittliches jährliches Bruttoeinkommen der Antragsteller*innen in Höhe von bis zu 50.000,- Euro
- Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener*innen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jede Person, für die der*die Antragsteller*in zu sorgen hat
- Bei bestehenden Ehen oder Lebensgemeinschaften, in denen beide Partner Einkommen im Sinne des § 2 EStG erzielen, beträgt die Einkommensgrenze 160 % des oben genannten Betrages. (=80.000 Euro)
Wie hoch ist die Förderung?
- für Einkommen bis 46 % der Einkommensgrenze 233,- Euro monatlich
- für Einkommen ab 46 % bis 100 % der Einkommensgrenze bis zu 233,- Euro monatlich, mindestens jedoch 45,- Euro (Sockelbetrag).
Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Es können maximal 4 Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine „Lehre mit Matura“.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch
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Jede Änderung (z.B. Abbruch der Lehre, vorzeitige Lehrabschlussprüfung bzw. Änderung des Hauptwohnsitzes) ist unverzüglich bekanntzugeben.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 DW 2611
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/lehrlingsfoerderungszuschuss/
Ansprechperson:
Sabine Kremser
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung: 29.10.2025 nach Abgleich mit der Webseite der Förderstelle
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