Vlbg: Bildungszuschuss: Bildungsprämie für Arbeitnehmer:innen

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Arbeitnehmende, die zum Zeitpunkt des Ansuchens in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, eine mind. einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können und noch kein Studium an einer Uni oder FH abgeschlossen haben
  • Lehrlinge, die in Vorarlberg ihre Lehre absolvieren

Voraussetzungen

  • Die Weiterbildung muss eine erhebliche Qualifikationsverbesserung in der ausgeübten Tätigkeit zur Folge haben.
  • Das letzte vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme vollentlohnte Monatsbruttoeinkommen des Förderungswerbenden darf € 4.500,- nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Bruttoeinkommens werden Sonderzahlungen und die Familienbeihilfe nicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je € 660,- gewährt.
  • Für die beantragte Ausbildung wird vom AMS keine Beihilfe gewährt. Ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz und das Bildungszeitgeld.

Was wird gefördert?

Es werden berufsbegleitende Ausbildungen gefördert. Förderbar sind:

  • Universitätslehrgänge bzw. Fachhochschullehrgänge
  • WIFI-Fachakademien und Werkmeisterschulen
  • Vorbereitungslehrgänge auf die Lehrabschlussprüfung und die Meister- oder Befähigungsprüfung
  • berufsbildende Fachkurse (Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden)

NICHT gefördert werden:

  • Hobbykurse aller Art
  • Studien an Universität und Fachhochschule

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis zu 40% der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500,- für Vorbereitungslehrgänge auf die Lehrabschlussprüfung, Meister- oder Befähigungsprüfung 
  • bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500,- für Universitäts- und Fachhochschullehrgänge, WIFI-Fachakademien und Werkmeisterschulen.
  • bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.500,- für berufsbildende Fachkurse

Was Sie noch interessieren könnte

  • Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
  • Das Förderungsansuchen kann nach Ausbildungsbeginn und muss bis spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme gestellt werden.
  • Download unter http://www.bildungszuschuss.at
  • Förderung von Land Vorarlberg, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und AMS Österreich

Kontakt

Arbeiterkammer Vorarlberg
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
E-mail: info@bildungszuschuss.at
Internet: http://www.bildungszuschuss.at/

 


Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2024

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