Vlbg: Bildungszuschuss: Bildungsprämie für Arbeitnehmer/innen
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Arbeitnehmende, die zum Zeitpunkt des Ansuchens in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, eine mind. einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können und noch kein Studium an einer Uni oder FH abgeschlossen haben
- Lehrlinge, die in Vorarlberg ihre Lehre absolvieren
Voraussetzungen
- Die Weiterbildung muss eine erhebliche Qualifikationsverbesserung in der ausgeübten Tätigkeit zur Folge haben.
- Das letzte vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme vollentlohnte Monatsbruttoeinkommen des Förderungswerbenden darf € 4.200,- nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Bruttoeinkommens werden Sonderzahlungen und die Familienbeihilfe nicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je € 550,- gewährt.
- Für die beantragte Ausbildung wird vom AMS keine Beihilfe gewährt. Ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz und das Bildungszeitgeld.
Was wird gefördert?
Es werden berufsbegleitende Ausbildungen gefördert. Förderbar sind:
- Universitätslehrgänge bzw. Fachhochschullehrgänge
- WIFI-Fachakademien und Werkmeisterschulen
- Vorbereitungslehrgänge auf die Lehrabschlussprüfung und die Meister- oder Befähigungsprüfung
- berufsbildende Fachkurse (Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden)
NICHT gefördert werden:
- Hobbykurse aller Art
- Studien an Universität und Fachhochschule
Wie hoch ist die Förderung?
- bis zu 40% der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500,- für Vorbereitungslehrgänge auf die Lehrabschlussprüfung, Meister- oder Befähigungsprüfung
- bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.500,- für Universitäts- und Fachhochschullehrgänge, WIFI-Fachakademien und Werkmeisterschulen.
- bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.500,- für berufsbildende Fachkurse
Was Sie noch interessieren könnte
- Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
- Das Förderungsansuchen kann nach Ausbildungsbeginn und muss bis spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme gestellt werden.
- Download unter http://www.bildungszuschuss.at
- Förderung von Land Vorarlberg, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und AMS Österreich
Kontakt
Arbeiterkammer Vorarlberg
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
E-mail: info@bildungszuschuss.at
Internet: http://www.bildungszuschuss.at/
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Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
E-mail: info@bildungszuschuss.at
Internet: http://www.bildungszuschuss.at/
Zuletzt bestätigt
Zuletzt aktualisiert im Dezember 2022.
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