Bildungszuschuss: Bildungskonto – Vorarlberg
Für wen ist die Förderung gedacht?
Personen die zuletzt sechs Monate in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können sowie aufgrund der Ausbildung ihre berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust von mindestens 25% vom Bruttolohn hinnehmen müssen.
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss in Vorarlberg liegen.
- Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mindestens drei Monaten und mindestens 30 Stunden Unterrichts- bzw. Praktikumszeit an mindestens vier Tagen pro Woche und auch Lehrverhältnisse in Vorarlberg
- Hobbykurse aller Art sind von einer Förderung prinzipiell ausgeschlossen.
- Studien an Universitäten, Hoch- oder Fachhochschulen werden nicht gefördert.
- Für jene Zeiträume, in denen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden, wird keine Unterstützung im Rahmen des Bildungskontos gewährt.
- Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind von der Förderung ausgenommen, da es im Rahmen des Bildungszuschusses eine gesonderte Förderung gibt.
- Das letzte vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme vollentlohnte Monats-Bruttoeinkommen der förderungswerbenden Person darf € 4.500 nicht übersteigen. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je € 600,00 gewährt.
Wie hoch ist die Förderung?
Zwischen € 150,00 und € 370,00 pro Monat. Die Förderhöhe wird gestaffelt berechnet und je nach Dauer der Ausbildung bis zu 10 Monate gewährt. Die Staffelung der Förderhöhe kann unter www.Bildungszuschuss.at nachgelesen werden. Für Lehrverhältnisse ist die Förderung für 12 Monate pro Jahr möglich. Personen mit max. Pflichtschulabschluss, welche eine Lehrausbildung absolvieren, können den max. Betrag von € 370,00 pro Monat erhalten. Ein allfälliger Zuschuss des Bundes oder Landes wird bei der Bemessung berücksichtigt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Was Sie noch interessieren könnte
- Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
- Das Förderansuchen kann nach Ausbildungsbeginn und muss spätestens drei Monate nach Ende des Ausbildungsjahres bzw. nach Ende der Ausbildung gestellt werden.
- Download-Möglichkeit des Antrages sowie der Richtlinien unter http://www.bildungszuschuss.at
- Förderung von Land Vorarlberg, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und AMS Österreich
Kontakt
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
E-mail: info@bildungszuschuss.at
Internet: http://www.bildungszuschuss.at/
Zuletzt bestätigt
Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026
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