OÖ: Bildungskonto des Landes OÖ
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Arbeitnehmer:innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit)
- Arbeitnehmer:innen in Bildungskarenz
- geringfügig Beschäftigte
- freie Dienstnehmer:innen
- Personen, die zu Kursbeginn Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen
- Personen, die wegen der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben oder Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Wiedereinsteiger:innen nach der Elternkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine AMS-Leistungen erhalten und mindestens 6 Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
- Ein-Personen-Unternehmer:innen und Klein-Unternehmer:innen mit maximal 5 Beschäftigten
Voraussetzungen
Die Bildungsaktivität muss der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulung dienen und bei einer Einrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenenbildung oder über einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügt (zum Beispiel Ö-CERT).
Im Falle einer Umschulung ist die Ausbildung innerhalb eines Jahres nach Abschluss nachweislich beruflich anzuwenden.
Fördervoraussetzung ist weiters die mindestens 75%ige Anwesenheit im Kurs.
Personen mit einem akademischen Abschluss werden nur dann gefördert, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen € 3.000 Euro nicht übersteigt (bei OÖ. Digi-Bonus max. € 4.000 brutto).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kurskosten ab € 100.
Nicht gefördert durch das oö Bildungskonto werden:
- Personen, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
- Personen, die eine Alterspension beziehen
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Au-pair)
- alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (zum Beispiel Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium oder MBA/MSc)
- Aus- und Weiterbildungen aus dem Bereich Energetik/Esoterik
- Führerscheinkurse für die Gruppen A und B
- Hobbykurse
- Kurskosten unter € 100
- Fahrt-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Materialkosten
- Prüfungsgebühren
Wie hoch ist die Förderung?
30% der Kurskosten, maximal aber € 2.200
60% der Kurskosten, maximal aber € 2.700 (bei OÖ. Digi-Bonus max. € 4.000) erhalten:
- Arbeitnehmer:innen mit maximal Pflichtschulabschluss und ohne Berufsausbildung
- Arbeitnehmer:innen in Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung oder Projekt "Du kannst was!"
- Personen in Elternkarenz, Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld, Wiedereinsteiger:innen
- Arbeitnehmer:innen ab 50 Jahren mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von höchstens € 2.400
- Arbeitnehmer:innen, die Deutschkurse A1, A2, B1 und B2 besuchen *
- Arbeitnehmer:innen, die Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen absolvieren (Pflege- und Sozialbetreuungsberufe, Heimhilfe, Medizinische Assistenzberufe, Medizinische Massage und Heilmassage)
- Arbeitnehmer:innen, die Kollegs für Elementar- oder Sozialpädagogik oder Grundausbildungen für Kinderbetreuungseinrichtungen absolvieren
- OÖ Digi-Bonus: Arbeitnehmer:innen, die höherwertige digitale Ausbildungen absolvieren (Applikationsentwicklung, Programmiersprachen, Netzwerktechnik, Hard- und Softwareausbildungen)
* Sprachkurse werden generell maximal mit € 1.000 gefördert.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der jeweilige Kurskostenanteil wird nach Kursende sowie nach Antragstellung und Antragsprüfung vom Amt der Oö Landesregierung rückerstattet.
Kontakt
Direktion Kultur und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 (LDZ), 4021 Linz
Bildungskonto-Hotline: +43 (0)732 7720-14900
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Für weitere Fragen zur Aus- und Weiterbildung steht Ihnen die Bildungsberatung OÖ unter der Beratungshotline 050 6906 1601 sehr gerne kostenlos zur Verfügung!
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