Kärnten: Frauenbildungsfonds
Für wen ist die Förderung gedacht?
Die Förderung des Frauenbildungsfonds (FBF) richtet sich an Frauen, die eine Berufsausbildung benötigen, um ein gesichertes Einkommen zu erzielen, wieder ins Berufsleben einsteigen oder zurückkehren wollen oder sich beruflich umorientieren müssen. Voraussetzung ist, dass keine andere Institution finanzielle Unterstützung bietet.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Kärnten
- sonstige Fördermöglichkeiten wurden ausgeschöpft oder sind nicht gegeben
- durch die Qualifizierungsmaßnahme die Aussicht auf eine nachhaltige, eigenständige Existenzsicherung und die Integration in den Arbeitsmarkt gegeben ist, darunter sind insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen in Berufssparten zu verstehen, deren Bedarf an Arbeitskräften zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gedeckt werden kann.
- das monatliche Einkommen eine Höhe von maximal 1.200 EUR (netto) nicht überschreitet.
Siehe dazu auch die Förderrichtlinien vom 01.04.2024:
Was wird gefördert?
- Ausbildungskosten für Qualifizierungsmaßnahmen
- Bei dringendem Bedarf und in Fällen, in denen die Ausbildung keine eigenen Kosten verursacht, allerdings nicht berufsbegleitend angeboten wird, ein Beitrag zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von maximal € 250,-- monatlich während der Qualifizierungsmaßnahme bis zu einem Höchstbetrag von € 2.500,-- Gesamtfördersumme
ODER - Kinderbetreuungskosten, die während der Ausbildungszeit zu diesem Zweck nötig werden. Hierbei wird der tatsächliche Bedarf abgedeckt und die Förderhöhe richtet sich nach den monatlich anfallenden Kinderbetreuungskosten (max. € 2.500 gesamt). Die Kosten und die Rechnung dafür müssen dem Referat für Frauen und Gleichstellung schriftlich nachgewiesen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höchstgrenze der Förderung je Antragstellerin beträgt insgesamt maximal € 2.500 innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren. Der Beitrag zu den Lebenserhaltungskosten beträgt während der Qualifizierungsmaßnahme maximal € 250 monatlich.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung für die Förderung von Qualifikationsmaßnahmen hat grundsätzlich VOR Beginn dieser Maßnahme zu erfolgen.
Der Antrag ist beim Referat für Frauen und Gleichbehandlung in Klagenfurt einzubringen. Er muss enthalten:
- Die Anmeldebestätigung zur Qualifizierungsmaßnahme (Voraussetzung: die Weiterbildung muss von einem anerkannten Bildungsträger des Landes Kärnten angeboten
werden) - Die vollständigen persönlichen Daten der Antragstellerin
- Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über Leistungsansprüche (AMS, Land Kärnten), Versicherungsdatenauszug, Nachweis über Ehegattenunterhalt
- Unterlagen über sämtliche sonstige Förderungen oder Zuschüsse, die bezogen werden oder deren Antrag abgewiesen wurde
- Heirats- oder Scheidungsurkunde
- Bei Bedarf (z.B. bei berechtigten Zweifel an der Existenzsicherung) ist eine Bestätigung bzw. eine Stellungnahme/ Protokoll der Bildungsberatung für Kärnten vorzulegen bzw. eine Einstellungszusage.
Auf Verlangen sind jeweils zusätzliche erforderliche Unterlagen nachzureichen.
Der Antrag kann online gestellt werden:
https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS76
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Es besteht kein Rechtsanspruch.
Kontakt
Amt der Kärntner Landesregierung
Referat für Frauen und Gleichstellung
Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel. 050 536 33052
E-Mail: abt13.frauen@ktn.gv.at
https://frauen.ktn.gv.at/aufgaben/frauenfoerderung
Referat für Frauen und Gleichstellung
Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel. 050 536 33052
E-Mail: abt13.frauen@ktn.gv.at
https://frauen.ktn.gv.at/aufgaben/frauenfoerderung
Zuletzt bestätigt
Die Informationen wurden zuletzt 10/2024 aktualisiert.
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