Weiterbildungsförderung für KMUs in Oberösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

Das Programm "Innovative Skills für KMUs" des Landes Oberösterreich fördert oberösterreichische Klein- und Mittelbetriebe, die in die innovative Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren.

Voraussetzungen

  • Klein- oder Mittelbetrieb (gemäß der Definition in der Förderrichtlinie)
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer OÖ
  • Investition in die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen, die in einer oberösterreichischen Betriebsstätte vollversicherungspflichtig beschäftigt sind

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kurs- und Prüfungskosten ab Euro 500 (ohne Mehrwertsteuer) pro Kurs und Teilnehmer:in in den Bereichen:

  • Digitalisierung
  • Innovation
  • Export
  • Technologie
  • Fremdsprachen
  • Nachhaltigkeit

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • überbetriebliche Verwertbarkeit der Ausbildung
  • Ausbildung bei externen, professionellen Bildungsanbietern, Trainer:innen
  • mindestens 75 Prozent Anwesenheit in der Ausbildung
  • Beginn der Ausbildung bis spätestens 31.12.2028

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • 30 % (max. Euro 1.000 pro Person und Kurs) der Kosten für die Weiterbildung
  • 50 % (max. Euro 1.500 pro Person und Kurs) der Kosten für die Weiterbildung von Personen mit Behinderung ab einem Grad von 50 %

Die verbleibenden Restkosten sind von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber zu tragen.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Förderantrag ist VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme und vorzugsweise online einzureichen.

Erforderliche Nachweise und Bestätigungen sind bis spätestens 3 Monate nach Kursende nachzureichen.


Was Sie noch interessieren könnte

Förderbar ist die Ausbildung von

  • Männern unter 50 Jahren (zu Kursbeginn) mit einer Ausbildung höher als der Pflichtschulabschluss
  • Frauen unter 50 Jahren (zu Kursbeginn) mit einer höheren Ausbildung wie etwa Matura, Meisterinnenprüfung oder Studium

Hinweis: Für alle anderen Arbeitnehmer:innen ist die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.

Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es keinen. Weitere Details können in der Förderrichtlinie nachgelesen werden.


Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abt. Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1 (LDZ), 4021 Linz
Tel.: +43 (0)732 7720-15121
Fax.:+43 (0)732 77 20-211785
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 12.10.2026


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