Mobilitätsförderungen - Für Menschen mit Behinderung
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Eine Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes (Blindenführ-, Service oder Signalhund) können Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% erhalten,
- die blind oder schwer sehbehindert sind, oder
- die auf Grund einer sonstigen behinderungsbedingten Einschränkung
zur Erhöhung ihrer Mobilität für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung einen Assistenzhund benötigen.
Mobilitätszuschuss:
- Begünstigte/r Behinderte/r
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
- kein ausschließlicher Pensionsbezug
- es muss ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein
Zuschuss zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs
Für die Suche nach einem Arbeitsplatz, den Antritt oder die Ausübung einer Beschäftigung, kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs gewährt werden. Förderbar sind auch geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.
Voraussetzungen:
- Grad der Behinderung von mindestens 50 %
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
- Unterschreitung der Einkommensgrenze in Höhe der 12-fachen Ausgleichstaxe monatlich, pro unterhaltsberechtigter Person steigert sich dieser Betrag um 10 %
- Eigentümer:innen des Fahrzeuges oder Leasingnehmer:innen (Eigentumsvorbehalt) sind und das Fahrzeug auf sie zugelassen ist, und
- eine Lenker:innenberechtigung besitzen, und
- das Fahrzeug zur Berufsausübung, Berufsausbildung oder für die Arbeitssuche benötigt wird.
- Eine Lenkerberechtigung, außer wenn dies behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Transport durch eine andere Person zulässig, wenn der PKW überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird.
- Rechnung und Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die Person, die den Antrag stellt, auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt.
- Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeugs oder bei behinderungsbedingten Gründen
Zuschuss zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs
Zuschüsse zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs können für individuelle Kraftfahrzeuganpassungen oder -umrüstungen gewährt werden, sofern eine Abstimmung auf die individuellen behinderungsbedingten Bedürfnisse sowie die Art der Behinderung erfolgt.
Die Kosten für behinderungsbedingte Anpassungen und Umrüstungen eines Kraftfahrzeuges können zur Gänze übernommen werden.
Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für den Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs. Die Einkommensgrenze entfällt hierbei.
Sonstige Kosten: Die behinderungsbedingten Mehraufwendungen müssen im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitsplatz sowie zu Berufsausbildungs- und Schulungseinrichtungen oder Ausübung einer Beschäftigung entstehen.
Was wird gefördert?
- Anschaffung eines Assistenzhundes (zur Erhöhung der Mobilität und Erleichterung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit)
- Mobilitätszuschuss (Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes, der mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, sofern die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist)
- Sonstige Kosten (behinderungsbedingte Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitsplatz sowie zu Berufsausbildungs- und Schulungseinrichtungenoder Ausübung einer Beschäftigung)
- Zuschuss zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges
- Zuschuss zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs
Detaillierte Infos finden Sie beim Sozialministeriumsservice "Mobilitätsförderungen".
Wie hoch ist die Förderung?
Die Anschaffung eines Blindenführhundes kann bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von EUR 32.704,-, die Anschaffung eines Service- oder Signalhundes kann bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von EUR 11.680,- gefördert werden (Stand 2023).
Die Höhe des Mobilitätszuschusses beträgt 2024 EUR 697,-.
Der Zuschuss zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs ist nach KFZ-Kategorie gestaffelt und mit 25 % des Preises gedeckelt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
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- SMS-Anfragen, speziell für Gehörlose: 0664- 85 74 917
- Bitte bei SMS oder E-Mail Wunsch, Name und Adresse mit Postleitzahl mitschicken!
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderungen erteilen die Landesstellen des Sozialministeriumservice.
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