Förderungen für Personen m. Behinderungen - Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung

Für wen ist die Förderung gedacht?

Zuschüsse zur barrierefreien Ausbildung können grundsätzlich nach Beendigung der 9. Schulstufe im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung gewährt werden.

Voraussetzungen

  • anerkannte Ausbildungen der Sekundarstufe II (z.B. BMS, BHS, AGS etc.) und der Postsekundar- und Tertiärstufen /z.B. Lehrgänge an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) des österreichischen Bildungssystems gemäß dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 
  • Nachweis des behinderungsbedingten Mehraufwandes

Was wird gefördert?

Die Förderung ist eine finanzielle Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung.


Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschusshöhe: derzeit bis zu Euro 10.512,- jährlich (Bemessung nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes) (Stand: 2023)
  • Die Zuschussdauer beträgt jeweils ein Schul, Studien- oder Lehrjahr. Eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich.
  • Erstreckt sich die Ausbildung nicht über mindestens sechs Monate in einem Kalenderjahr, so gebührt ein Zuschuss maximal in Höhe von Euro 5.256,-. (Stand: 2023)

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Antragstellung erfolgt mittels Formblatt (erhältlich in den Landesstellen des Sozialministeriumservice) oder als Online-Antrag. Auskunft über allfällige Fristen erhalten Sie bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice.

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Kontakt

Sozialministeriumservice - Zentrale
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel: 05 99 88, Fax: 05 99 88-2131, Mail: post@sozialministeriumservice.at
  • Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr
  • Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, außerhalb nach Vereinbarung
  • SMS-Anfragen, speziell für Gehörlose: 0664- 85 74 917
  • Bitte bei SMS oder e-mail Wunsch, Name und Adresse mit Postleitzahl mitschicken!

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden vom Fördergebenden zuletzt am 06.02.2023 bestätigt und am 11.12.2025 mit den Informationen auf der Website des Fördergebenden abgeglichen.


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