Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Besuch einer höheren Schule für Berufstätige
- zumindest ein Jahr Berufstätigkeit, in der sich der/die FörderwerberIn selbst erhalten hat
- Zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Vor- oder Hauptprüfung) muss sich der/die FörderwerberIn gegen Entfall der Bezüge beurlauben lassen oder nachweislich die Berufstätigkeit einstellen - es darf NICHT gleichzeitig die besondere Schulbeihilfe und ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen werden.
- Besondere Schulbeihilfe kann auch in der Bildungskarenz bezogen werden.
Was wird gefördert?
Die Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Matura, Diplomprüfung) in einer Höheren Schule für Berufstätige, z.B. HTL, HAK oder Gymnasium
Wie hoch ist die Förderung?
- Generell: monatlich EUR EUR 962,-- (Stand: Jänner 2023)
- bei verheirateten SchülerInnen, deren EhepartnerInnen keine Einkünfte beziehen: zusätzlich monatlich EUR 450,--
- für jedes unterhaltsberechtigte Kind: zusätzlich EUR 170,-- monatlich
Bei Schulbeihilfe:
Wenn für den gleichen Monat ein Anspruch auf Schulbeihilfe besteht, ist dieser auf die besondere Schulbeihilfe anzurechnen.
Bei Bildungskarenz:
Bei Bezug von Weiterbildungsgeld kommt es zu einer Kürzung der besonderen Schulbeihilfe, die sich wie folgt berechnet: Die Hälfte der besonderen Schulbeihilfe (derzeit EUR 357,50) wird vom Weiterbildungsgeld abgezogen. Um den so ermittelten Differenzbetrag wird wiederum die besondere Schulbeihilfe gekürzt.
Das gleiche gilt bei Bezug von Arbeitslosengeld.
Im Falle eines infolge Schulbesuches wiederauflebenden Anspruchs auf Waisenpension wird der im Zeitraum des Bezugs von besonderer Schulbeihilfe bezogene Betrag Waisenpension von der besonderen Schulbeihilfe abgezogen.
Die AK Oberösterreich bietet online die Möglichkeit, die Höhe der staatlichen Schülerbeihilfe zu errechnen: Schulbeihilfenrechner
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Antrag auf besondere Schulbeihilfe wird bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde gestellt. Antragsformulare und Merkblätter liegen in allen Direktionen der Schulen auf, sie stehen aber auch als Download zur Verfügung. Ebenso ist eine Antragstellung über das Onlineantragsformular möglich:
Was Sie noch interessieren könnte
Die besondere Schulbeihilfe wird auf einmal für sechs Monate ausbezahlt, wenn es einen Termin für alle Teilprüfungen gibt. Sie kann aber auch aufgeteilt gewährt werden, wenn die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht. (z.B. bei HTLs)
Für allgemeine Informationen siehe auch Informationsseite der AK OÖ oder die Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Gültigkeit der Förderung
Die Förderung ist bis auf Widerruf gültig.
Kontakt
Kontakt für SchülerInnen höherer Schulen ist die jeweilige Bildungsdirektion.
Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh/sbh_behoerde.html
Kontakt für
- Zentrallehranstalten (Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V, Graphische Lehr- und Versuchsanstalt in Wien XIV, Technologisches Gewerbemuseum (TGM) in Wien XX, Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien XVII, Bundesinstitut für Sozialpädagogik in Baden) und die
- land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen und Höheren land- und forstwirtschaftliche Privatschulen
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Minoritenplatz 5, 1010 Wien, Tel. +43 1 53120-2001
Zuletzt bestätigt
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