Freie Fahrt: Erwachsenenbildung mit PS
2003 erließ die EU eine Richtlinie über die Grundqualifikation und Weiterbildung von LKW- und BuslenkerInnen. Die Bestimmungen gelten in Österreich für BusfahrerInnen (Führerscheinklassen D1, D1+E, D und D+E) seit dem 10. September 2008, für LKW-LenkerInnen (Führerscheinklassen C1, C1+E, C und C+E) seit dem 10. September 2009. Seither müssen BerufskraftfahrerInnen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren. Ein Nachweis darüber ist demnächst im Güterkraftverkehr zu erbringen.
So viel Weiterbildung muss sein
Die Dauer der Weiterbildung ist in der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB mit 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren festgelegt. Inhaltlich geht es darum, dass BerufskraftfahrerInnen Gelegenheit haben, die für ihren Beruf wesentlichen Kenntnisse zu aktualisieren. Je nach Führerscheinklasse sind bestimmte Sachgebiete mit einem definierten Mindeststundenausmaß vorgegeben. Das Hauptaugenmerk liegt auf Verkehrssicherheit und rationellerem Treibstoffverbrauch.
Die BFIs sind ermächtigte Ausbildungsstätten
Wer Weiterbildungen für BerufskraftfahrerInnen anbieten möchte, braucht eine behördliche Genehmigung. Die Voraussetzungen für eine solche Ermächtigung des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau sind per Verordnung geregelt; unerlässlich sind
- die Qualifikation des Lehrpersonals,
- die Eignung der Schulungsräume und
- die Eignung der Lehrmittel und Ausbildungsfahrzeuge.
Die Berufsförderungsinstitute sind befugt, die gesetzlich geforderten Weiterbildungen durchzuführen. Entsprechende Angebote gibt es in allen Bundesländern – praxisnah und oft in modularer Form. Auch individuelle Schulungen direkt in Firmen sind möglich. Ein weiteres Plus: Die BFIs informieren im Vorfeld über verschiedene Förderungen für Einzelpersonen und Betriebe.
Fahrverbot bei fehlendem Qualifizierungsnachweis
Über eine Weiterbildung gemäß § 12 Abs. 3 GWB haben die Ausbildungsstätten eine Bescheinigung auszustellen. Diese dient der Führerscheinbehörde als Basis für den Eintrag des Fahrerqualifizierungsnachweises (Zahlencode "95") bei der entsprechenden Führerscheinklasse im Führerschein. Kurt Lasnig, Geschäftsführer des BFI Kärnten, warnt davor, die Richtlinie auf die leichte Schulter zu nehmen. Er rät FahrzeuglenkerInnen wie Unternehmen, auf die Fristen zu achten und der gesetzlichen Fortbildung rechtzeitig nachzukommen: "LenkerInnen ohne Weiterbildungsnachweis droht bei einer Kontrolle ein berufliches Fahrverbot."
Innovation und langjährige Erfahrung
Aus- und Weiterbildungen im Transportsektor haben am BFI Tradition. Schon vor 50 Jahren veranstaltete das Berufsförderungsinstitut Drivotrainer-Schulungen. Damit konnte man sich mittels Fahrsimulator und programmierten Unterrichts samt elektronischer Fehlerkontrolle auf die Führerscheinprüfung vorbereiten. 1969 nahm in Graz ein Schulungszentrum für die Ausbildung an Baumaschinen seine Tätigkeit auf. 1976 bot das BFI erstmals Weiterbildungslehrgänge für BerufskraftfahrerInnen im Güterverkehr an. 1980 folgte die GefahrgutlenkerInnenausbildung, bald darauf kamen Kurse für Auto- und MobilkranführerInnen hinzu. 1988 führte das BFI die ersten Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung für BerufskraftfahrerInnen durch. Heute steht diese Möglichkeit an den Berufsförderungsinstituten in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Tirol den Interessierten offen.
Ein Blick in die Zukunft
Mit einer anderen Neuerung wartet das BFI Wien auf. Auch wenn reine Elektrofahrzeuge noch eine Seltenheit im Verkehr darstellen, gehört ihnen vielleicht schon bald die Zukunft. Der Ausbau der E-Mobilität erfordert eine entsprechende Ladeinfrastruktur. Das Berufsausbildungszentrum des BFI Wien vermittelt bereits jetzt Grundlagen zur Planung und Errichtung von Stromtankstellen. Ab nächstem Jahr steht sogar eine eigene Lehr- und Vorzeigestromtankstelle für das gleichzeitige Laden mehrerer E-Autos zur Verfügung. Baubeginn ist am 4. Juni. "Mit diesem Infrastrukturprojekt setzen wir ein Zeichen in Richtung erneuerbare Energien und können zugleich unseren KursteilnehmerInnen das dafür nötige technologische Know-how mitgeben", freut sich Michael Sturm, Bundesgeschäftsführer des BFI.
Der Fachbereich Logistik/Transport/Verkehr am BFI
2013 entfielen neun Prozent aller Teilnahmen an Bildungsveranstaltungen der Berufsförderungsinstitute auf den Fachbereich Logistik/Transport/Verkehr. In absoluten Zahlen sind das 21.384. Gegenüber 2012 legten die Buchungen um sechs Prozent zu. Es gab mehr männliche, aber auch mehr weibliche KursbesucherInnen. Trotzdem ist die Sparte noch immer eine Männerdomäne: 90 % betrug der Männeranteil im Vorjahr.
- BFI-Kurssuche
- Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003
- Änderung des Güterbeförderungsgesetzes 1995 – GütbefG, des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 – GelverkG, des Kraftfahrliniengesetzes – KflG und des Führerscheingesetzes – FSG (BGBl. I Nr. 153/2006)
- Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB (BGBl. II Nr. 139/2008)
- Berufsausbildungszentrum des BFI Wien
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