Erasmus+: Bis Mitte Mai Gelder für Mobilität und Kooperationen beantragen

13.04.2021, Text: Jennifer Friedl, Redaktion/CONEDU
Im europäischen Ausland weiterbilden oder mit anderen Einrichtungen Bildungsideen entwickeln: Bildungseinrichtungen können für Mitarbeitende – und im Bereich Mobilitäten erstmals auch für Lernende – Förderungen beantragen.
Die Antragsfristen für die Lernaktivitäten von Einzelpersonen und für Strategische Partnerschaften enden Mitte Mai.
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Die Europäische Kommission hat die Antragsfristen für die Mobilität von Einzelpersonen (Leitaktion 1) und für Strategische Partnerschaften (Leitaktion 2) veröffentlicht. Erstmals können zudem auch Lernende in der Erwachsenenbildung Mobilitäten beantragen. Der Aufruf richtet sich an öffentliche und private Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind.

Bis 11. Mai für Lernmobilität von Einzelpersonen einreichen

Personen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, können sich mithilfe der Förderung in Programmländern weiterbilden, dort unterrichten oder bei einem Job-Shadowing teilnehmen. Erasmus+ übernimmt einen Anteil der Reise- und Aufenthaltskosten bzw. der Kursgebühren.

 

Im Rahmen der Leitaktion 1 des Förderprogramms von Erasmus+ können Einrichtungen der Erwachsenenbildung bis 11. Mai um 12 Uhr Mobilitäten für ihre MitarbeiterInnen beantragen.

 

Einrichtungen, die planen regelmäßig an Mobilitäten im Rahmen von Erasmus+ teilzunehmen, können sich auch akkreditieren lassen. Dadurch ist die Antragstellung einfacher möglich. Die Frist für Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung endet am 19. Oktober um 12 Uhr.

Neu: Auch Lernende in der Erwachsenenbildung können Mobilität beantragen

Die aktuelle Förderperiode bringt auch Neuheiten mit sich: so können Lernende in der Erwachsenenbildung mit "geringen Chancen" erstmals Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen des Erasmus+ Programms in Anspruch nehmen. Welche Zielgruppe damit genau gemeint ist, darüber will Erasmus+ bald näher informieren.

 

Bildungseinrichtungen, die bereits eine Akkreditierung erhalten haben, können erwachsene Lernende entsenden (auch wenn sie dies in ihrem Erasmus+ Plan noch nicht vorgesehen hatten). Lernende in der Erwachsenenbildung können aber auch dann an Mobilitäten teilnehmen, wenn die jeweilige Bildungseinrichtung nicht akkreditiert ist, nämlich über sogenannte Short-term Projects. Hierbei handelt es sich um Mobilitätsprojekte, die zeitlich begrenzt sind und sich an Organisationen richten, die das Erasmus+ Programm kennenlernen oder nur gelegentlich Mobilitäten durchführen möchten. Nähere Informationen zur Mobilität für Lernende in der Erwachsenenbildung folgen laut Erasmus+ in Kürze hier.

Bis 20. Mai für die Zusammenarbeit mit europäischen Einrichtungen einreichen

Die Förderung im Rahmen der Leitaktion 2 des Programms von Erasmus+ richtet sich an Erwachsenenbildungseinrichtungen, die sich zu Strategischen Partnerschaften zusammenschließen und ihr Personal an Partner im Ausland entsenden möchten, für z.B. Projekttreffen oder Lehr- und Lernaktivitäten.

 

Die Einreichfrist für Anträge in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung endet am 20. Mai um 12 Uhr bzw. um 17 Uhr für Nichtregierungsorganisationen. Der 20. Mai ist auch der letzte Tag, an dem Einrichtungen Anträge für sogenannte kleine Partnerschaften einreichen können. Das sind Kooperationen von zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen Programmländern. Diese Partnerschaften sollen vor allem kleineren Akteuren den Zugang zum Erasmus+ Programm ermöglichen.

Weitere Informationen:
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