Beihilfe für Weiterbildung während der Kurzarbeit
Förderung für Kursgebühren und TrainerInnen-Honorare
Das AMS fördert 60% der anerkannten Kurskosten. 40% der Kosten übernehmen die ArbeitgeberInnen. Wenn es noch weitere öffentliche Stellen gibt, die mehr als 40% der Kosten für die jeweilige Weiterbildung übernehmen, reduziert sich der Förder-Beitrag.
Förderfähig sind laut AMS-Website nur arbeitsmarktbezogene Kurse, die mindestens 16 Kursstunden umfassen und von den jeweiligen ArbeitgeberInnen beauftragt werden. Förderbare Kosten sind Kursgebühren von externen Weiterbildungseinrichtungen - Schulungsunterlagen und Prüfungskosten miteingerechnet. Auch Honorare von externen TrainerInnen sind förderfähig.
Nur arbeitsmarktbezogene Erwachsenenbildung förderbar
Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen in COVID-19-Kurzarbeit, die an einer arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Lehrlinge sind allerdings ausgenommen.
Das AMS listet zudem einige Veranstaltungen, die nicht gefördert werden, darunter z.B. Studien an Hochschulen, Konferenzen und Tagungen, Weiterbildungen der allgemeinen Erwachsenenbildung wie z.B. Hobby-Kurse, Individualcoaching oder Schulungen für reine Anlernqualifikationen, wie z.B. für das Bedienen einfacher Maschinen.
Beihilfe für Kurse bis 31. März 2021 möglich
Solange MitarbeiterInnen in Kurzarbeit sind, kann das AMS die Schulungskostenbeihilfe vergeben, längstens jedoch bis 31. März 2021. Anträge können Unternehmen laut Kurier ab Mitte November stellen. AnsprechpartnerInnen sind die jeweiligen AMS Landesgeschäftsstellen.
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