Neuer Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen 2018

06.12.2017, Text: Julia Rodlauer, Online-Redaktion
Ab 1.1.2018 steigt das Gehalt für ArbeitnehmerInnen privater Bildungseinrichtungen je nach Beschäftigungsgruppe um 2,3% bzw. um 3%. BABE-Mitglieder sind nicht betroffen.
Mindestlöhne und -gehälter steigen 2018 um 2,3% bzw. 3%
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Dieser Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen tätige ArbeitnehmerInnen tritt mit 01. Jänner 2018 in Kraft (Verordnung M 23/2017/XXIII/97/1) und ersetzt den Mindestlohntarif von 16. November 2016. Die Verordnung gilt für Bildungseinrichtungen, die weder selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind und schließt somit MitarbeiterInnen von Einrichtungen, die den BABE-KV anwenden, aus.

 

Die neuen Tarife im Überblick

ArbeitnehmerInnen mit unterrichtender Tätigkeit erhalten nach dem neuen Tarif pro Unterrichtseinheit à 50 Minuten einschließlich Vor- und Nachbereitung zwischen 25,60 Euro (ohne besondere Qualifikation in den ersten fünf Berufsjahren) und 33,60 Euro (mit einschlägigem akademischem Abschluss oder staatlicher Lehramtsprüfung ab dem 21. Berufsjahr). Das Monatsgehalt errechnet sich, indem das Mindestgehalt pro Unterrichtseinheit mit der vereinbarten Anzahl monatlicher Unterrichtsstunden multipliziert wird.

 

ArbeitnehmerInnen der Beschäftigungsgruppe 2 erhalten je nach Berufserfahrung zwischen 1.486 und 2.076 Euro brutto pro Monat auf Basis einer 40-Stunden-Woche. In der Beschäftigungsgruppe 3 beträgt dieser Rahmen nun zwischen 1.597 und 2.554 Euro, in der Beschäftigungsgruppe 4 zwischen 1.826 und 3.263 Euro. Für leitendes Personal der Beschäftigungsgruppen 5, 6 und 7 liegen die neuen Mindestsätze zwischen 2.283 und 4.161 Euro.

 

Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahrestarif beträgt somit 3% für die Beschäftigungsgruppen 2 und 3, sowie 2,3% für alle anderen Beschäftigungsgruppen.

 

BABE-Mitglieder nicht betroffen

Die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) ist von den neuen Mindestlohntarifen nicht betroffen, da für ihre Mitglieder ein eigener Kollektivvertrag gilt. Seit Oktober 2010 sind private Bildungseinrichtungen innerhalb der BABE verpflichtet, deren Kollektivvertrag anzuwenden. Dieser wurde zuletzt per 1.5.2017 erhöht und brachte eine Lohnerhöhung um durchschnittlich 1,43 % mit sich.

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