Das NQR-Gesetz in Österreich
Ziele und Grundsätze des NQR-Gesetzes
Als Ziele des Nationalen Qualifikationsrahmens werden die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Österreich und in Europa genannt. Die Vergleichbarkeit auf den Niveaus des Qualifikationsrahmens beruht dabei auf dem Prinzip der Gleichwertigkeit und nicht der Gleichartigkeit, wodurch die Zuordnung von Lernergebnissen aus Lernbereichen und aus Arbeitsbereichen möglich wird. Ein wesentlicher Grundsatz des NQR-Gesetzes besteht außerdem darin, dass die Zuordnung von Qualifikationen der Information dient und keine Rechtswirkungen auf berufliche und sonstige Berechtigungen hat.
NQR-Koordinierungsstelle innerhalb der OeAD-GmbH
Im NQR-Gesetz ist festgehalten, dass mit dem Österreichischen Austauschdienst, der OeAD-GmbH, ein Vertrag "zur Besorgung der Aufgaben einer NQR-Koordinierungsstelle" abzuschließen ist. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind ebenfalls definiert: Sie beinhalten die formale und inhaltliche Prüfung der Zuordnungsersuchen, die Führung eines öffentlichen NQR-Registers - mit der Bezeichnung der Qualifikation, der Zuordnung zu einem NQR-Qualifikationsniveau, dem Namen des Qualifikationsanbieters sowie der Beschreibung der Qualifikation und der Lernergebnisse. Zudem soll die Koordinierungsstelle eine Liste mit sachverständigen Personen für die gegebenenfalls notwendige Prüfung von Zuordnungsersuchen erstellen.
NQR-Beirat und NQR-Steuerungsgruppe
Laut NQR-Gesetz sind ein NQR-Beirat und eine NQR-Steuerungsgruppe vorgesehen. Der aus sieben ExpertInnen bestehende NQR-Beirat berät die NQR-Koordinierungsstelle im Zuge der Prüfung von Zuordnungsersuchen. Die aus 30 Mitgliedern bestehende NQR-Steuerungsgruppe berät die für Qualifikationen zuständigen staatlichen Behörden, insbesondere die Bundesministerien für Bildung sowie für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Zuordnung von formalen und nicht-formalen Qualifikationen
Unabhängig von der Art der Qualifikationen ist die Übermittlung eines Zuordnungsersuchens an die Nationale Koordinierungsstelle (NKS) notwendig. Folgende Schritte werden bei formalen Qualifikationen durchlaufen: Das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Landesregierung übermittelt das Zuordnungsersuchen an die NKS, diese nimmt die Zuordnung zu einem Qualifikationsniveau - unter Einbindung des NQR-Beirats und sachverständigen Personen - vor. Diese Zuordnung wird der NQR-Steuerungsgruppe vorgelegt. Abgeschlossen wird dieser Prozess durch den Eintrag in das NQR-Register.
Im Falle einer nicht-formalen Qualifikation erfüllen NQR-Servicestellen eine wichtige Scharnierfunktion: Sie können einerseits Anbieter von nicht-formalen Qualifikationen unterstützen und andererseits ein Zuordnungsersuchen in deren Auftrag an die NKS stellen. Welche Organisationen als Servicestellen dienen werden, ist laut Udo Bachmayer von der OeAD-GmbH allerdings noch völlig offen, auch der zu veranschlagende Aufwand und die Finanzierung sind noch nicht klar.
Zeitplan
Das Bundesgesetz ist mit 15.3.2016 in Kraft getreten und befindet sich seither in der Umsetzung. Ein notwendiger erster Schritt ist die Zusammensetzung der Gremien (Beirat und Steuerungsgruppe). Am 30. Juni 2016 hat sich die NQR-Steuerungsgruppe mit der notwendigen Geschäftsordnung konstituiert, die Konstituierung des NQR-Beirates steht noch aus. Dies könnte nach Auskunft der NQR-Koordinierungsstelle im September 2016 erfolgen. Im Herbst sollten außerdem die Geschäftsordnung der NQR-Koordinierungsstelle sowie die für die Umsetzung notwendigen Dokumente (NQR-Handbuch, NQR-Leitlinien) beschlossen werden, erst dann können die ersten Zuordnungsersuchen eingebracht werden. Karl Andrew Müllner und Udo Bachmayer von der OeAD-GmbH gehen davon aus, dass mit ersten Zuordnungen 2017 gerechnet werden kann.
Zuordnungen aus dem nicht-formalen Bereich benötigen zumindest parallel die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems, daher geht man allgemein davon aus, dass die Zuordnung von formalen Qualifikationen früher realisiert wird und der nicht-formale Bereich von den dort gemachten Erfahrungen profitieren kann.
Im Beiblatt zur wirkungsorientierten Folgeabschätzung zum NQR-Gesetz vom 26.1.2016 formulierte das Bundesministerium für Bildung und Frauen Zielindikatoren in Bezug auf den Zeitplan: Bis Ende 2018 sollen die wesentlichsten Schul- und Ausbildungsabschlüsse in der beruflichen Bildung zugeordnet sein, bis 2020 sollen die Lehrpläne im formalen Bildungssystem auf Lernergebnisorientierung ausgerichtet sein. Weiters soll die grenzüberschreitende Mobilität in der beruflichen Bildung um 20% erhöht werden.
Zu den nicht-formalen Qualifikationen und zur allgemeinen Erwachsenenbildung werden an dieser Stelle keine Indikatoren genannt.
Informell erworbene Qualifikationen werden im Bundesgesetz als Element des lebensbegleitenden Lernens in den Zielsetzungen des Gesetzes erwähnt, aber es werden keine Strukturen angeboten. Die im Gesetz gewählte Definition von Qualifikationen lässt allerdings offen, wie der Weg zu den Qualifikationen des NQR verläuft und eröffnet damit die Variante, eine Qualifikation auf informellem Weg zu erwerben.
Ausblick
Im Herbst 2016 sollten die strukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung des NQR-Gesetzes geschaffen sein, die notwendigen Dokumente und Gremien einschließlich der Geschäftsordnungen bilden die Basis für eine professionelle Abwicklung der Zuordnungsverfahren. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung des NQR-Gesetzes formuliert Zielindikatoren für den formalen Bereich, nicht jedoch für den nicht-formalen. Angesichts dessen und des Bedarfs an Entwicklung und Klärung im nicht-formalen Bereich (Qualitätssicherung, Finanzierung, Nominierung der NQR-Servicestellen) werden die ersten Zuordnungsverfahren im Bereich der Erwachsenenbildung noch auf sich warten lassen.
- Gesamte Rechtsvorschrift zum Nationalen Qualifikationsrahmen
- Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen
- Folgenabschätzung zum NQR-Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Frauen
- Website der NQR-Koordinierungsstelle
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