Pflegestipendium
Für wen ist die Förderung gedacht?
Personen die arbeitslos oder karenziert sind und eine der folgenden Ausbildungen im Pflegebereich machen möchten:
- Pflegeassistenz-Ausbildung
- Pflegefachassistenz-Ausbildung
- Ausbildung Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
- Schule für Sozialbetreuungsberufe
Voraussetzungen
Ende der Ausbildungspflicht (endet mit dem 18. Lebensjahr) liegt zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mindestens zwei Jahre zurück und sie haben einen Ausbildungsplatz im Rahmen einer Arbeitsstiftung, einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung oder einer Aus- und Weiterbildung oder Sie möchten vom Fachkräftestipendium auf ein Pflegestipendium wechseln.
Was Sie noch interessieren könnte
- Informationen zur Förderung auf der AMS Website
- FAQ zu Pflegelehre und Pflegestipendium
Kontakt
Zuletzt bestätigt
Diese Informationen wurden zuletzt am 08.02.2024 anhand der Website des AMS überprüft.
Alle Angaben ohne Gewähr