Bildungskonto des Landes Oberösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mit dem oberösterreichischen Bildungskonto wird im Zeitraum 2023 - 2028 die berufsorientierte Weiterbildung u/o Umschulung von Personen mit Hauptwohnsitz in OÖ unterstützt. Gefördert werden:

  • Arbeitnehmer:innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit)
  • Arbeitnehmer:innen in Bildungskarenz/Weiterbildungszeit
  • geringfügig Beschäftigte
  • freie Dienstnehmer:innen
  • Personen, die zu Kursbeginn Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen
  • Personen, die wegen der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben oder Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger:innen nach der Elternkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine AMS-Leistungen erhalten und mindestens 6 Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Ein-Personen-Unternehmer:innen und Klein-Unternehmer:innen mit maximal 5 Beschäftigten

Voraussetzungen

Die Bildungsaktivität muss der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulung dienen und bei einer Einrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenenbildung oder über einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügt (zum Beispiel Ö-CERT).

Im Falle einer Umschulung ist die Ausbildung innerhalb eines Jahres nach Abschluss nachweislich beruflich anzuwenden.

Fördervoraussetzung ist weiters die mindestens 75%ige Anwesenheit im Kurs.

Personen mit einem akademischen Abschluss werden nur dann gefördert, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen € 3.000 Euro nicht übersteigt.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Kurskosten ab € 150.

Nicht gefördert durch das oö Bildungskonto werden:

  • Personen, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Au-pair)
  • alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (zum Beispiel Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium oder MBA/MSc)
  • Aus- und Weiterbildungen aus dem Bereich Energetik/Esoterik
  • Führerscheinkurse für die Gruppen A und B
  • Hobbykurse
  • Kurskosten unter € 150
  • Fahrt-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Materialkosten
  • Prüfungsgebühren

Wie hoch ist die Förderung?

Förderhöhe für Anträge, die ab 1.1.2026 eingereicht werden:

 

30% der Kurskosten, maximal aber € 2.200

40% der Kurskosten, maximal aber € 2.400

  • erhalten Arbeitnehmer:innen, die sich auf die Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen vorbereiten

60% der Kurskosten, maximal aber € 2.700 erhalten:

  • Arbeitnehmer:innen, die Kollegs für Elementar- oder Sozialpädagogik oder Grundausbildungen für Kinderbetreuungseinrichtungen absolvieren

 

* Sprachkurse werden maximal mit € 1.000 gefördert und nur dann, wenn sie berufsspezifisch sind.

 

 


Vorgehensweise und wichtige Termine

Das (Online-)Antragsformular ausfüllen und innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der Oö Landesregierung einreichen.

Der jeweilige Kurskostenanteil wird nach Kursende sowie nach Antragstellung und Antragsprüfung vom Amt der Oö Landesregierung rückerstattet.

 


Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 (LDZ), 4021 Linz
Bildungskonto-Hotline: +43 (0)732 7720-14900
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at

 

Für weitere Fragen zur Aus- und Weiterbildung steht Ihnen die Bildungsberatung OÖ unter der Beratungshotline 050 6906 3 sehr gerne kostenlos zur Verfügung!


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 12.10.2026


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