Förderungen für Personen mit Behinderungen - Mobilitätsförderungen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Menschen mit Behinderung

Voraussetzungen

Eine Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes (Blindenführ-, Service oder Signalhund)  können Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% erhalten,

  • die blind oder schwer sehbehindert sind, oder
  • die auf Grund einer sonstigen behinderungsbedingten Einschränkung

zur Erhöhung ihrer Mobilität für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung einen Assistenzhund benötigen.

 Mobilitätszuschuss:

  • Begünstigte/r Behinderte/r
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
  • kein ausschließlicher Pensionsbezug
  • es muss ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein

Zuschuss zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs

Für die Suche nach einem Arbeitsplatz, den Antritt oder die Ausübung einer Beschäftigung, kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs gewährt werden. Förderbar sind auch geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.

Voraussetzungen:

  • Grad der Behinderung von mindestens 50 %
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
  • Unterschreitung der Einkommensgrenze in Höhe der 12-fachen Ausgleichstaxe monatlich, pro unterhaltsberechtigter Person steigert sich dieser Betrag um 10 %
  • Eigentümer:innen des Fahrzeuges oder Leasingnehmer:innen (Eigentumsvorbehalt) sind und das Fahrzeug auf sie zugelassen ist, und
  • eine Lenker:innenberechtigung besitzen, und
  • das Fahrzeug zur Berufsausübung, Berufsausbildung oder für die Arbeitssuche benötigt wird.
  • Eine Lenkerberechtigung, außer wenn dies behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Transport durch eine andere Person zulässig, wenn der PKW überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird.
  • Rechnung und Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die Person, die den Antrag stellt, auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt.
  • Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeugs oder bei behinderungsbedingten Gründen

Zuschuss zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs

Zuschüsse zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs können für individuelle Kraftfahrzeuganpassungen oder -umrüstungen gewährt werden, sofern eine Abstimmung auf die individuellen behinderungsbedingten Bedürfnisse sowie die Art der Behinderung erfolgt.

Die Kosten für behinderungsbedingte Anpassungen und Umrüstungen eines Kraftfahrzeuges können zur Gänze übernommen werden.

Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für den Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs. Die Einkommensgrenze entfällt hierbei.

Sonstige Kosten: Die behinderungsbedingten Mehraufwendungen müssen im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitsplatz sowie zu Berufsausbildungs- und Schulungseinrichtungen oder Ausübung einer Beschäftigung entstehen.


Was wird gefördert?

  • Anschaffung eines Assistenzhundes (zur Erhöhung der Mobilität und Erleichterung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit)
  • Mobilitätszuschuss (Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes, der mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, sofern die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist)
  • Sonstige Kosten (behinderungsbedingte Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Fahrt zum Arbeitsplatz sowie zu Berufsausbildungs- und Schulungseinrichtungenoder Ausübung einer Beschäftigung)
  • Zuschuss zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges
  • Zuschuss zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs

siehe auch: Seite des Sozialministeriumservice


Wie hoch ist die Förderung?

Informationen über die jeweilige Höhe der Förderung erteilen grundsätzlich die Landesstellen des Sozialministeriumservice.

Die Anschaffung eines Blindenführhundes kann bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von EUR 32.704,-, die Anschaffung eines Service- oder Signalhundes kann bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von EUR 11.680,- gefördert werden (Stand 2023).
Die Höhe des Mobilitätszuschusses beträgt 2023 EUR 638,-.

Der Zuschuss zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs ist nach KFZ-Kategorie gestaffelt und mit 25 % des Preises gedeckelt.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Antragstellung erfolgt mittels Formblatt (erhältlich in den Landesstellen des Sozialministeriumservice und auf www.sozialministeriumservice.at) oder als Online Antrag. Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen.

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Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt

Sozialministeriumservice - Zentrale

Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel: 05 99 88, Fax: 05 99 88-2131, Mail: post@sozialministeriumservice.at

  • Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr
  • Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, außerhalb nach Vereinbarung
  • SMS-Anfragen, speziell für Gehörlose: 0664- 85 74 917
  • Bitte bei SMS oder E-Mail Wunsch, Name und Adresse mit Postleitzahl mitschicken!

Nähere Informationen zu den einzelnen Förderungen erteilen die Landesstellen des Sozialministeriumservice.


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 06.02.2023 vom Fördergebenden bestätigt.

Alle Angaben ohne Gewähr