Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen

20.04.2021, Text: Michael Sturm, Redaktion: Michaela Schneider, BFI Österreich
Kurzarbeit hat sich in der Coronakrise als nützliches Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen bewährt. Jetzt gilt es, diese Zeit verstärkt für Weiterbildung zu nutzen.
Weiterbildung während der Kurzarbeit sichert den Arbeitsplatz
Foto: Alle Rechte vorbehalten, BFI Steiermark, Die Corona-Kurzarbeit steht derzeit im Zeichen einer AMS-geförderten Weiterbildungsoffensive, auf erwachsenenbildung.at

Kurzarbeit geht in die Verlängerung

Die österreichische Bundesregierung und die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, das in der Pandemie erfolgreiche Modell der Corona-Kurzarbeit für eine weitere – vierte – Phase von 1. April bis 30. Juni 2021 zu verlängern. Bis jetzt waren über 1,26 Mio. Menschen in Kurzarbeit, derzeit sind es immer noch fast eine halbe Million. 39 % davon entfielen auf die Gruppe der 15- bis 25-Jährigen. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass durch Kurzarbeit sowohl Arbeitsplätze als auch wertvolles Know-how in den Unternehmen erhalten werden konnten.

Keine Veränderung bei den Eckpfeilern

Die Rahmenbedingungen für Kurzarbeit haben sich ab 1. April 2021 im Wesentlichen nicht geändert: Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf bis zu 30 % reduziert werden und in Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich. Grundsätzlich beträgt der Lohnausgleich während der Dauer der Kurzarbeit zwischen 80 und 90 % des zuvor bezogenen Nettogehalts. Bei Lehrlingen macht das zu zahlende Entgelt 100 % des Lehrlingseinkommens aus.

Hauptaugenmerk nun auf Qualifizierung

In der vierten Phase der Kurzarbeit soll ein stärkerer Fokus auf die Qualifizierung während der Ausfallzeiten gerichtet werden. Betriebe bekommen 60 % vom Arbeitsmarktservice (AMS) rückerstattet, wenn die ArbeitnehmerInnen eine Aus- oder Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 16 Kursstunden absolvieren. Seit Herbst 2020 haben schon über 1.000 Betriebe quer durch alle Branchen und weit mehr als 4.000 Beschäftigte von diesem Angebot des AMS profitiert. Denn so wird das Fachwissen aktualisiert und bleibt im Unternehmen erhalten – eine äußerst sinnvolle und attraktive Möglichkeit für die ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen, die freie Zeit für ein gelungenes Durchstarten nach der Krise zu nutzen.

Positiv für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen

Das BFI hat zahlreiche qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildungen in verschiedensten Fachbereichen im Programm. Daraus können individuell passende Kurse ausgewählt werden. Zudem hält das BFI ein spezielles Service für Unternehmen bereit: Sie werden bei der Ermittlung des aktuellen und/oder künftigen Qualifikationsbedarfs beraten und bekommen maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote erstellt. So kann die Zeit der Krise für Qualifizierung und zur Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit genutzt werden. Von dieser Investition profitieren auf längere Sicht nicht nur Unternehmen, sondern auch ArbeitnehmerInnen, die in ihrer beruflichen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden.

Lehrlinge extra gefördert

Für Lehrlinge in Kurzarbeit gilt es in besonderem Maße, die Ausfallzeiten für Qualifizierung zu nutzen. Denn die Einbeziehung von Lehrlingen in die Kurzarbeit ist nur dann erlaubt, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. Das bedeutet, dass bis zum Monat vor der positiven Ablegung der Lehrabschlussprüfung mindestens die Hälfte der reduzierten Arbeitszeit durch ausbildungs- bzw. berufsrelevante Maßnahmen ausgeglichen werden muss. Davon ausgenommen sind Zeiten eines verordneten Lockdowns. Inhalte, die eigentlich der Betrieb vermitteln sollte, können den Lehrlingen also auch in externen Kursen von Erwachsenenbildungsinstituten wie dem BFI nähergebracht werden. Die Kosten für diese Schulungen werden vom AMS sogar im Ausmaß von 75 % gefördert.

Weiterbildungswünsche zuerst im Unternehmen abklären

Sowohl für Beschäftigte als auch für Lehrlinge in Kurzarbeit ist vor der Entscheidung für eine Qualifizierungsmaßnahme Folgendes wichtig: Ob ein konkreter Weiterbildungswunsch umsetzbar ist und alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, ist vorher mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin abzuklären. Denn nur für den/die ist es möglich, vor Beginn der geplanten Weiterbildung eine Schulungskostenbeihilfe beim AMS zu beantragen. Diese kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 30. Juni 2021. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig berechnet.

 

Über den Autor: Michael Sturm ist Geschäftsführer des Berufsförderungsinstituts Österreich und Vorsitzender der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs. Er referiert und publiziert zu den Themen Erwachsenenbildung, Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung.

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