Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz: Call 2026
Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vergibt an Einrichtungen der Erwachsenenbildung Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Wie in den vergangenen Jahren findet der Prozess zur Beantragung von Förderungen erneut in digitaler Form statt.
Bei den Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, die von der Abteilung Erwachsenenbildung des BMFWF vergeben werden, handelt es sich um projektbezogene Förderungen. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die Gemeinnützigkeit des Förderungsnehmers und ein Nachweis über die erwachsenenbildnerische Qualität der Organisation, etwa durch Ö-Cert. Die Förderanträge müssen klare Ziele, Maßnahmen und intendierte Wirkungen aufweisen, die der Zielgruppe und den definierten Zielen der Abteilung Erwachsenenbildung entgegenkommen. Die Projekte sind einem der wählbaren Schwerpunkte zuzuordnen:
- Up- und Reskilling
- Teilhabe und Inklusion
- Medienkompetenz, Demokratie- und Wissenschaftsbildung
Detaillierte Informationen zur Antragstellung, wie Rechtsgrundlage, Ziele, Zielgruppe, formale Fördervorgaben und Beschreibung der Schwerpunkte, sind dem „Call Dokument 2026“ (PDF) zu entnehmen.
Ablauf der Antragstellung für Projekte ab 2026: Übersicht
Das Ansuchen um Projektförderung für das Jahr 2026 erfolgt online und in zwei Stufen: Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung des Projektträgers und im zweiten Schritt kann ein Projektantrag gestellt werden. Die Einreichphase für Projektförderungen 2026 beginnt am 01. Juli 2025 und endet am 15. September 2025.
Hinweis: Zur Antragstellung ist eine digitale Signatur (ID Austria) der zeichnungsberechtigten Person notwendig!
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:
1. Registrierung des Projektträgers: 01. Juli bis 01. September 2025
Um einen Projektantrag zu stellen, ist es notwendig sich als Projektträger in der Stakeholderdatenbank zu registrieren. Hierzu ist das Online-Formular „Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Erwachsenenbildungseinrichtungen" vollständig und korrekt auszufüllen. Um den Antrag an das BMFWF abzusenden, muss dieser von einer zeichnungsberechtigten Person digital signiert werden! Daraufhin wird seitens des BMFWF die Förderwürdigkeit der Organisation geprüft. Sollte diese dem Antragsteller zugesprochen werden, erhält dieser einen individuellen Token (Zugangscode), der für die Anmeldung des Projektträgers und für die Einreichung aller zukünftiger Projektanträge notwendig sein wird. Dieser Token ist vertraulich zu behandeln und nur jenen Personen weiterzugeben, die Projektanträge stellen.
Alle Projektträger, die bereits als förderungswürdige Einrichtung registriert und im Besitz eines individuellen Tokens sind, können nach Aktualisierung und Ergänzung der Organisations-Daten direkt einen Projektantrag stellen.
2. Projektantrag: 01. Juli bis 15. September 2025
Sobald der Projektträger im Besitz eines Tokens ist, kann das Online-Formular "Ansuchen um Förderung 2026" ausgefüllt werden. Auch hier ist zum Absenden des Antrags die digitale Signatur einer zeichnungsberechtigten Person notwendig!
Um zur Bewertung zugelassen zu werden, muss der Antrag vollständig sowie ausschließlich über das Online-Formular und fristgerecht eingebracht werden. Eine Empfangsbestätigung wird nach Abschluss der Einreichung (letzte digitale Signatur der zeichnungsberechtigten Person) vom Online-Formular automatisch versandt. Sollte keine Empfangsbestätigung eingehen, so obliegt es dem Projektträger zu überprüfen, ob die Unterlagen tatsächlich verschickt bzw. beim Förderungsgeber angekommen sind.
Im Falle der fristgerechten Übermittlung von mehreren Versionen gilt die Letztversion.
Bei Fragen und Problemen können Sie sich gerne an die Abteilung Erwachsenenbildung wenden: erwachsenenbildung@bmfwf.gv.at.