Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen jetzt verpflichtend

25.10.2010, Text: Bianca Friesenbichler u. Wilfried Hackl, Redaktion/CONEDU
Seit Oktober 2010 sind private Bildungseinrichtungen verpflichtet, den BABE-Kollektivvertrag anzuwenden.
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen (BABE-KV) per 1. Oktober 2010 zur Satzung erklärt. Er ist damit für alle privaten Bildungseinrichtungen verpflichtend anzuwenden, wobei einzelne Bestimmungen des Kollektivvertrags von der Satzung ausgenommen sind.

9.000 Beschäftigte in Bildungseinrichtungen betroffen
Der BABE-Kollektivvertrag ist somit nach Angaben der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) für rund 9.000 ArbeitnehmerInnen in über 500 privaten Bildungseinrichtungen in Österreich anzuwenden. Bislang wurden erst ca. 60% der Beschäftigten nach diesem Kollektivvertrag entlohnt. Durch die Ausweitung sollen faire Bedingungen gesichert werden, so die GPA.

Geltungsbereich der Satzung
Der Kollektivvertrag gilt jetzt für Einrichtungen, deren Hauptzweck in der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind.

Der BABE-Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag ist in seiner aktuellen Version seit 1. Mai 2008 in Kraft und galt bisher für Betriebe, Unternehmen und Vereine mit Mitgliedschaft in der Berufsvereinigung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen privater Bildungseinrichtungen (BABE). Mitglieder der BABE sind gemeinnützige Bildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut und die Wiener Volkshochschulen GmbH, wie auch zahlreiche erwerbsorientierte Bildungsanbieter.
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