„Weil die ja nie zufrieden sind“ – 50 Jahre Volksgruppengesetz
Am 27. Oktober 2026 luden die Initiative Minderheiten und das Haus der Geschichte Österreich (hdgö) zur Veranstaltung „Weil die ja nie zufrieden sind“ nach Wien. Der Abend bildete zugleich den Auftakt zur gleichnamigen Ausstellung, die ab 20. November 2026 im Museum Niederösterreich – Haus der Geschichte in St. Pölten zu sehen ist und der Frage nachgeht, was das Volksgruppengesetz über die Geschichte der österreichischen Minderheitenpolitik erzählt.
Nach der Begrüßung durch hdgö-Gründungsdirektorin Monika Sommer erläuterte Cornelia Kogoj von der Initiative Minderheiten die Herkunft des bewusst provokanten Titels: Dieser stammt aus der Berichterstattung des Ö1-Mittagsjournals vom 8. Juli 1976, einen Tag nach der Verabschiedung des Volksgruppengesetzes. Der Satz steht beispielhaft für eine Haltung, die Forderungen von Minderheiten weniger als Ausdruck berechtigter Ansprüche denn als fortwährende Unzufriedenheit wahrnimmt.
In ihrer anschließenden Eröffnungsrede erinnerte Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner daran, dass die sechs anerkannten Volksgruppen ein unverzichtbarer Teil Österreichs sind. Ihre Sprachen und Kulturen zu bewahren, bedeute zugleich, das demokratische Erbe der Republik zu schützen. Minderheitenrechte seien historisch erkämpfte Errungenschaften, deren Bestand immer wieder gesichert werden müsse und keine Selbstverständlichkeit. Eine wichtige Aufgabe komme dabei auch der Erwachsenenbildung zu: Sie könne Wissen über die Geschichte und Rechte von Minderheiten vermitteln und für bestehende Formen der Diskriminierung sensibilisieren.
Das Volksgruppengesetz im historischen und aktuellen Kontext
Wie eng die Frage nach Minderheitenrechten mit jener nach sprachlicher und kultureller Sichtbarkeit verbunden ist, beleuchteten die anschließenden Beiträge der drei Ausstellungskuratorinnen Laura Darvas, Ana Grilc und Lydia Novak. Sie hielten ihre Reden jeweils in zwei Sprachen und machten damit die sprachliche Vielfalt Österreichs auch zum Bestandteil des Abends.
Die Kuratorinnen verwiesen auch auf die Kluft zwischen rechtlicher Anerkennung und der tatsächlichen Möglichkeit, Volksgruppenrechte in Anspruch zu nehmen. Gerade außerhalb der traditionellen Siedlungsgebiete bestehen weiterhin erhebliche Einschränkungen, etwa beim Zugang zu mehrsprachigen Bildungsangeboten. Mehrsprachigkeit müsse zum Selbstverständnis der Republik gehören, lautete eine der Forderungen. Zugleich betonten die Kuratorinnen das Potenzial gemeinsamer Initiativen der Volksgruppen, ohne den Staat damit aus seiner Verantwortung entlassen zu wollen. Das Volksgruppengesetz sei ein rechtlicher Rahmen und zugleich Ausgangspunkt für kritische Fragen nach dem bisherigen und künftigen Umgang mit Minderheiten.
Ilse Reiter-Zatloukal, Professorin am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Wien, zeichnete in ihrer Keynote „Vom Nationalitäten- zum Volksgruppenrecht – historische Zäsuren“ anschließend die Entwicklung des österreichischen Minderheitenrechts von der Habsburgermonarchie bis zur jüngsten Novelle des Volksgruppengesetzes im Juli 2026 nach. Sie verwies auf historische Fortschritte und Rückschritte und hielt fest, dass bei der Anerkennung weiterer Minderheiten seit Langem keine Fortschritte erzielt worden seien. Hier sei ein Umdenken wünschenswert.
Was braucht eine zeitgemäße Volksgruppenpolitik?
Historische Errungenschaften anzuerkennen, bedeutete an diesem Abend keineswegs, sich mit dem Erreichten zufriedenzugeben. Lob, kritische Bestandsaufnahmen und Forderungen nach Veränderung hielten sich die Waage. Besonders deutlich wurde dies in der abschließenden, von Jessica Beer moderierten Gesprächsrunde. Unter der Frage, was es für eine zeitgemäße Volksgruppenpolitik brauche, kamen Angehörige der sechs anerkannten Volksgruppen sowie der bislang nicht anerkannten Jenischen zu Wort.
Auch fünfzig Jahre nach seiner Verabschiedung wirft das Volksgruppengesetz Fragen nach der tatsächlichen Umsetzung des Minderheitenschutzes auf. Diskutiert wurden unter anderem die Möglichkeiten mehrsprachiger Bildung, die politische Mitsprache der Volksgruppen und die Durchsetzung bestehender Rechte. Der Jurist und Autor Rudi Vouk kritisierte die politischen Entstehungsbedingungen des Volksgruppengesetzes und sprach sich für eine grundlegende Neufassung aus. Mirjam Karoly von Romano Centro hinterfragte, ob der Begriff „Volksgruppe“ überhaupt noch zeitgemäß sei, und bemängelte die unzureichende Beteiligung der Betroffenen an der jüngsten Gesetzesnovelle.
Tereza Grandits, Chefredakteurin der Hrvatske Novine, machte auf eine weitere Herausforderung aufmerksam: Eine restriktive Volksgruppenpolitik, die sich kaum weiterentwickle, erreiche zunehmend weniger junge Menschen. Simone Schönett wiederum erinnerte daran, dass die Jenischen bis heute um ihre offizielle Anerkennung als Volksgruppe kämpfen.
Die Auftaktveranstaltung wurde aus Mitteln der Abteilung Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) gefördert.
- Initiative Minderheiten
- Ausstellungseröffnung „Weil die ja nie zufrieden sind – 50 Jahre Volksgruppengesetz“
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