Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein Strukturfonds, mit dem die Europäische Union bestehende Unterschiede in den Mitgliedstaaten ausgleichen will, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Ziele in der Erwachsenenbildung sind die nachhaltige Integration benachteiligter Erwachsener in Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt, der Abbau von Barrieren und die Schaffung von Chancengleichheit sowie die Professionalisierung und Qualitätsentwicklung.
Projektförderungen aus den Mitteln des ESF werden in Österreich u.a. vom BMUKK, Abt. Erwachsenenbildung, vergeben, das die Projekte kofinanziert. Weitere Informationen zur Vergabe von Fördermitteln finden sich daher auf der Seite zur Anbieterförderung.
- Programm und Ziele
- Programmperiode 2007-2013
- Zielgruppen
- Geförderte Aktivitäten
- Geförderte Projekte
- Links
Projektförderungen aus den Mitteln des ESF werden in Österreich u.a. vom BMUKK, Abt. Erwachsenenbildung, vergeben, das die Projekte kofinanziert. Weitere Informationen zur Vergabe von Fördermitteln finden sich daher auf der Seite zur Anbieterförderung.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer von zwei Strukturfonds, mit dem die Europäische Union bestehende
Unterschiede in den Mitgliedstaaten ausgleichen will, um so den
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Der ESF ist dabei das
wichtigste beschäftigungspolitische Finanzierungsinstrument und ein Kernstück
der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zur Verbesserung der
Lebensbedingungen und Berufsaussichten der EU-BürgerInnen.
Der ESF verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Ein Konvergenzziel, das alle EU-Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP unter 75% des Gemeinschaftsdurchschnittes betrifft und weiters das Ziel, Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung für alle EU-Regionen zu stärken.
Ziele des ESF in der Erwachsenenbildung für Österreich sind demnach die nachhaltige Integration benachteiligter Erwachsener in Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt, der Abbau von Barrieren und die Schaffung von Chancengleichheit sowie die Professionalisierung und Qualitätsentwicklung.
Der ESF verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Ein Konvergenzziel, das alle EU-Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP unter 75% des Gemeinschaftsdurchschnittes betrifft und weiters das Ziel, Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung für alle EU-Regionen zu stärken.
Ziele des ESF in der Erwachsenenbildung für Österreich sind demnach die nachhaltige Integration benachteiligter Erwachsener in Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt, der Abbau von Barrieren und die Schaffung von Chancengleichheit sowie die Professionalisierung und Qualitätsentwicklung.
Die Ziele des ESF werden in fünf Prioritätenachsen unterteilt, wobei die Prioritätenachse 4 "Lebensbegleitendes Lernen" von besonderer Bedeutung für die Erwachsenenbildung ist. Jeder Mitgliedsstaat hat bei der Auswahl der Förderschwerpunkte einen gewissen Spielraum und kann die Maßnahmen den jeweiligen nationalen Bedürfnissen anpassen.
In Österreich wurden folgende Förderschwerpunkte für die Jahre 2007-2013 festgelegt:
In Österreich wurden folgende Förderschwerpunkte für die Jahre 2007-2013 festgelegt:
Prioritätenachse 1: Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen
Die Maßnahmen dieses Schwerpunkts sollen dabei helfen, den wirtschaftlichen Wandel besser zu bewältigen sowie die Potenziale älterer Menschen besser zu nutzen. Zu den spezifischen Zielen zählen die Verbesserung der Personalentwicklung in Unternehmen sowie die Stabilisierung und Verbesserung der beruflichen Situation von älteren und gering qualifizierten Beschäftigten sowie von WiedereinsteigerInnen.
Prioritätenachse 2: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Das Hauptziel dieses Schwerpunktes ist die dauerhafte Integration der von Arbeitslosigkeit betroffenen Zielgruppen in den Regelarbeitsmarkt. Zu diesen zählen ältere Personen, gering Qualifizierte sowie benachteiligte Personengruppen, wie MigrantInnen und Frauen, die in das Berufsleben zurückkehren möchten.
Prioritätenachse 3: Soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderung
In diesem Schwerpunkt stehen die Eingliederung und die Sicherung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderung sowie die Schaffung von Chancengleichheit im Vordergrund.
Prioritätenachse 4: Lebensbegleitendes Lernen
Anliegen dieser Prioritätenachse sind Maßnahmen zur Förderung des Verbleibs der SchülerInnen im Ausbildungssystem nach der Pflichtschule, die Flexibilisierung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen, die Erhöhung der Qualität im Bildungswesen, die Verbesserung des Zugangs zur Basisbildung und zu Bildungsabschlüssen in der Erwachsenenbildung für benachteiligte Personen und die Unterstützung ehemals berufstätiger Studierender, insbesondere Personen mit Kinderbetreuungspflichten, beim Abschluss des Studiums.
Prioritätenachse 5: Territoriale Beschäftigungspakte (TEPs)
Eine verbesserte Koordination auf regionaler und lokaler Ebene im Rahmen der TEPs soll dazu beitragen, die beschäftigungspolitischen Ziele zu erreichen. Regionale und lokale Partnerschaften ermöglichen es, arbeitsmarktpolitische Probleme besser zu erfassen und beschäftigungswirksame Maßnahmen wirksamer umsetzen zu können.
In der Programmperiode 2007-2013 orientiert sich der ESF in Österreich im Bereich Lebensbegleitendes Lernen eng an den fünf Leitlinien der nationalen Strategie für Lebenslanges Lernen: Lebensphasenorientierung, Lernende in den Mittelpunkt stellen, „Life Long Guidance“, Kompetenzorientierung und Förderung der Teilnahme am Lebensbegleitenden Lernen.
In der Programmperiode 2007-2013 orientiert sich der ESF in Österreich im Bereich Lebensbegleitendes Lernen eng an den fünf Leitlinien der nationalen Strategie für Lebenslanges Lernen: Lebensphasenorientierung, Lernende in den Mittelpunkt stellen, „Life Long Guidance“, Kompetenzorientierung und Förderung der Teilnahme am Lebensbegleitenden Lernen.
Die Zielgruppen im Sinne der österreichischen ESF Strategie sind im sogenannten "Operationellen Programm Beschäftigung" ausformuliert. Dazu zählen:
sowie
- Niedrigqualifizierte Personen, Personen mit nicht abgeschlossener Berufsausbildung bzw. fehlender oder mangelhafter Basisbildung;
- sozial und regional benachteiligte Personen,
- MigrantInnen
- Frauen
sowie
- benachteiligte Jugendliche
- ältere Personen
- Lehrende, BeraterInnen, TrainerInnen etc.
Förderbare
Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung sind Maßnahmen, die einen Beitrag
leisten:
- zur Verbesserung des Zugangs zur
Basisbildung und zu höherer Bildung (Bildungsabschlüsse) für benachteiligte
Personen im Bereich Erwachsenenbildung
- Erweiterung und Entwicklung neuer Ansätze der Bildungsinformation und -beratung im regionalen und städtischen Raum
- Ausbau und innovative Weiterentwicklung der Angebote zur Basisbildung und zu elementaren Bildungsabschlüssen (insbesondere Hauptschulabschluss) sowie Zugangsformen zur höheren Bildung (insbesondere Studienberechtigungsprüfung und Berufsreifeprüfung)
- Aufbau von Vernetzungsstrukturen, Transfer innovativer Bildungsmodelle, Entwicklung neuer methodisch-didaktischer Ansätze, Förderungen von Studien und Evaluationen
- zum Aufbau eines kooperativen, institutions- und bereichsübergreifenden Qualifizierungssystems für in der Erwachsenenbildung Tätige
- zur Unterstützung bei der Umsetzung von Qualitätsstandards für oben angeführten die Aus- und Weiterbildungsangebote und Förderung von Qualitätssicherungssystemen in den Institutionen der Erwachsenenbildung
Ausführliche Beschreibungen über vom ESF geförderte Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung finden Sie
in der Rubrik Erwachsenenbildung in Österreich.
- Europäischer Sozialfonds in Österreich
- ESF-Aufrufe und Informationen für Erwachsenenbildung (BMUKK)
- ESF-Grundlagendokumente und Evaluierung für Erwachsenenbildung (BMUKK)
- Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (pdf)
- Operationelles Programm Beschäftigung des ESF in Österreich (pdf)
- Verordnungen über den Europäischen Sozialfonds
- Informationen der Europäischen Kommission zum ESF allgemein
- Informationen der Europäischen Kommission zum ESF in Österreich
- Phasing Out



