sozialversicherung
Das österreichische Sozialversicherungsrecht ist ein komplexes Gesetzeswerk. Als in der Erwachsenen- und Weiterbildung TätigeR ist man mit einer Vielfalt an unterschiedlichen Beschäftigungs- und Vertragsformen konfrontiert. Nicht immer ist klar, wie im konkreten Fall versicherungstechnisch vorzugehen ist. Die folgende kommentierte Linkliste soll Ihnen dabei helfen, einen Überblick über Sozialversicherungsbelange zu gewinnen und häufig gestellte Fragen zu beantworten.
Arten der Pflichtversicherung
Der Amtshelfer des Bundeskanzleramts hilft Ihnen zu klären, nach welcher gesetzlichen Grundlage für Sie Versicherungspflicht gilt.
GSVG Versicherungsschutz
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet Erstinformationen über Grundzüge und Durchführung der Versicherung bei Personen, die dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zuzuordnen sind, zum kostenlosen Download an. Die kompakten Broschüren beinhalten Informationen über die Pflichtversicherung, Melde- und Auskunftspflichten und die Gestaltung der Versicherungsbeiträge. Dabei werden auch Themen wie Versicherungspflicht, Versicherungsgrenzen, Mehrfachversicherung, einzuhaltende Fristen, Berechnung der Beitragsgrundlage, Grundzüge der Pensionsberechnung, Leistungen der Krankenversicherung, Förderungen bei Betriebsgründung u.v.m. behandelt.
Beiträge und Grenzwerte 2012
Die Beiträge und Grenzwerte für 2012 liegen vor. Sie beziehen sich auf Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen und auf tägliche Beitragsgrundlagen.
Freiwillige Versicherung nach GSVG
Anlässlich der Meldung beim Versicherungsträger kann man erklären, dass man jedenfalls kranken- und unfallversichert sein möchte, auch wenn die Versicherungsgrenze nicht überschritten wird. Die Krankenversicherungsbeiträge sind auf Basis der sogenannten "großen Versicherungsgrenze" (EUR 6.453,36) zu entrichten.
Freiwillige Versicherung nach ASVG
Personen, die keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung bzw. keine Möglichkeit der Mitversicherung haben, können eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse beantragen. Dies kann von Bedeutung sein, wenn Sie die Versicherungsgrenzen EUR 6.453,36 ("große Versicherungsgrenze") bzw. EUR 4.188,12 ("kleine Versicherungsgrenze") nicht erreichen und zuvor noch nicht bei der Gewerblichen SVA versichert waren.
Ausnahmen von der Pflichtversicherung
Einkünfte aus freien Dienstverträgen unterliegen dann nicht der Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs. 4 ASVG, wenn sie bereits von einer anderen Pflichtversicherung erfasst werden (Subsidiaritätsregel). Bei Eintreten einer Mehrfachversicherung können zuviel bezahlte Beiträge teilweise rückgefordert oder gutgeschrieben werden.



